Schwangerschaft & Baby

Designerbaby nein – Ausschluss von Erbleiden ja

Bild: CleanKids

Der Wunsch nach einer bestimmten Augen- oder Haarfarbe rechtfertigt keine Gentests zur Auswahl von Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind – der Verdacht auf eine schwere Erbkrankheit unter Umständen schon. So lässt sich das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage der „Apotheken Umschau“ über die Einstellung der Deutschen zur so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) zusammenfassen.

Demnach hält es immerhin fast jeder Fünfte (18,7 Prozent) für „völlig in Ordnung“, wenn Paare, die auch auf natürlichem Weg Kinder bekommen könnten, mit Hilfe künstlicher Befruchtung und genetischer Auswahlverfahren vorab z. B. das Geschlecht ihrer Kinder bestimmen würden.

Bei näherer Betrachtung sind jedoch nur 14,7 Prozent der Befragten dafür, Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zu erlauben. Fast jeder Zweite (43,5 Prozent) findet, dass die PID nur in Ausnahmefällen, z. B. bei begründetem Verdacht auf mögliche Erbkrankheiten, erlaubt sein sollte. 15,6 % lehnen die PID generell ab, 26,2 % haben sich hierzu noch keine Meinung gebildet. 70,2 Prozent würden nach dem Einpflanzen des Embryos in die Gebärmutter im Laufe einer künstlichen Befruchtung bei einer Fehlbildung oder Erbkrankheit dann aber auch eine Abtreibung befürworten. Lesen Sie im Brennpunkt der aktuellen „Apotheken Umschau“ (September B), was Experten für und wider die Präimplantationsdiagnostik vorbringen.


Hintergrund:

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in der Regel mehrere Eizellen befruchtet. Im Reagenzglas entstehen mehrzellige Embryonen. Diese werden vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter genetisch untersucht. Nur geeignete Embryonen werden ausgewählt, die anderen sterben ab. Kritiker sehen hier eine Entscheidung zwischen „lebenswert“ und „lebensunwert“. Das Verfahren ist deshalb ethisch umstritten. Bisher galt die  Präimplantationsdiagnostik in Deutschland als verboten. Dies hat sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Juli geändert. Demnach ist in Fällen mit sehr hohem genetischen Risiko die PID nicht mehr strafbar.


Quelle: Eine repräsentative Umfrage der „Apotheken Umschau“ vom Juli/August 2010 durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.936 Personen ab 14 Jahren.


Apotheken Umschau
www.apotheken-umschau.de/
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