Verkaufsverbot für Hautaufhellende Creme von Bio Claire
Von dieser Hautaufheller-Creme sollten sie die Finger lassen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Beachten Sie auch folgenden Artikel: Warnung vor gesundheitsschädlichen Hautbleichmitteln
Rapex Wochenmeldung vom 10.09.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 6 – 1356-10 Kategorie: Kosmetik Produkt: Hautaufhellende Creme Beschreibung: Hautaufhellendes Produkt. Verpackung: 300 g – weiße Plastikflasche mit Drehverschluss, leicht gelbliche, glänzende, duftende Creme. Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Elfenbeinküste / Côte d’Ivoire Marke: Bio Claire Typ / Artikel-Nr.: EXP 11.4, 300 g Code: 081179 EAN-Nummer: 6181100231199 Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot von den Behörden angeordnet Art der Gefährdung: Chemisch Das Produkt stellt eine chemische Gefahr dar, wenn über einen längeren Zeitraum eine großflächige Hautbehandlung erfolgt, weil es 5,7 mg/100 g Glukokortikoid Clobetasol propionat enthält Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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