Der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft ist eine der häufigsten nichtgenetischen Ursachen für körperliche oder geistige Behinderungen von Kindern. Schätzungen zufolge kommen in Deutschland pro Jahr rund 10.000 Neugeborene zur Welt, die aufgrund des Alkoholkonsums der Mutter während der Schwangerschaft zum Teil schwere Schädigungen, Missbildungen oder Entwicklungsstörungen aufweisen. Die Risiken des Alkoholkonsums werden von vielen werdenden Eltern nach wie vor unterschätzt. Darauf macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September aufmerksam.
Etwa acht von zehn Frauen im gebärfähigen Alter trinken regelmäßig Alkohol, viele von ihnen greifen auch während der Schwangerschaft zu alkoholischen Getränken. Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, warnt vor Alkohol während der Schwangerschaft: „Was viele Frauen nicht wissen: Schon geringe Mengen Alkohol können unheilbare Schädigungen des Kindes nach sich ziehen. Einen Grenzwert für unbedenklichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft gibt es nicht. Daher sollten schwangere Frauen grundsätzlich auf Alkohol verzichten, am besten schon, wenn eine Schwangerschaft geplant ist.“
Die schwerste Form der Schädigung von Kindern durch Alkohol in der Schwangerschaft ist das sogenannte Fetale Alkoholsyndrom (FAS). Davon betroffene Kinder weisen etwa körperliche Missbildungen wie Fehlbildungen im Gesicht – vor allem im Bereich der Augen -, Fehlbildungen des Skeletts und der Extremitäten sowie Nierenschäden und Herzfehler auf. Darüber hinaus können Kinder Schäden davontragen, die bei der Geburt kaum zu erkennen sind und erst im Laufe der Kindheit deutlich werden. Zu diesen sogenannten Fetalen Alkoholeffekten (FAE) zählen neurologische und psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, geistige Entwicklungsstörungen, Sprach- und Hörstörungen, aber auch Hyperaktivität, Autismus und Aggressivität. Neben der Menge an Alkohol, die getrunken wird, hängen die gesundheitlichen Folgen für das Baby vom Zeitpunkt in der Schwangerschaft ab, zu dem es dem Alkohol ausgesetzt ist. Alkohol in der Frühphase der Schwangerschaft steht häufig im Zusammenhang mit schwersten körperlichen Schäden des Neugeborenen bis hin zur Fehlgeburt, Alkohol im späteren Verlauf führt zu Wachstumsstörungen, neurologischen Auffälligkeiten und intellektuellen Entwicklungsstörungen beim Kind.
Im Rahmen ihrer Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ hat die BZgA für werdende Mütter und Väter Informationen zum Thema Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entwickelt:
– Auf dem Internetportal der Kampagne unter http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ stehen übersichtlich und aktuell Hinweise zum Thema zur Verfügung.
– Der BZgA-Elternratgeber „Auf dein Wohl, mein Kind“ enthält darüber hinaus ausführliche Sachinformationen, Erfahrungsberichte schwangerer Frauen und Anregungen, wie sich werdende Eltern in punkto Alkoholverzicht gegenseitig unterstützen können. Er kann kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de, online: http://www.kenn-dein-limit.de/infomaterial oder http://www.bzga.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
Fax: 0221 8992-300 / – 201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
Internet: http://www.bzga.de
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