Regierungspräsidium Freiburg lässt Heizlüfter aus dem Verkehr ziehen
Ein Heizlüfter aus dem unteren Preissegment wird auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Freiburg vom Markt genommen. Bei Tests der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe hat sich herausgestellt, dass der Überhitzungsschutz der Geräte nicht ordnungsgemäß (normgerecht) funktioniert . Dies kann im Extremfall dazu führen, dass das Kunststoffgehäuse des Heizlüfters in Brand gerät.
Die Produktsicherheitsexperten haben daher mit dem Vertreiber, einer großen Handelskette, einen Verkaufsstopp sowie die Rücknahme bereits verkaufter Geräte vereinbart. Die Handelskette zeigte sich einsichtig und unterstützt die Rücknahmeaktion vorbehaltlos, so dass die Behörde hier keinerlei Zwang ausüben musste. Davon betroffen ist eine Charge von ca. 700 Stück.
Der Heizlüfter war dem Elektrotechnikingenieur Christian Woltz bei einem Kontrollgang durch verschiedene Märkte im Frühjahr aufgefallen. Das Extrem-Billigangebot fiel ihm wegen der offensichtlich schlechten Verarbeitung des Gerätes und der Qualität des Kunststoffgehäuses auf. 3 Geräte wurden daraufhin der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Karlsruhe zur Überprüfung und zum Test zur Verfügung gestellt.
„Auf dem Prüfstand der Karlsruher Kollegen wurden die Heizlüfter einem Praxistest „unter verschärften Bedingungen“ unterzogen. Dazu gehörte auch, eine gestörte Kaltluftzufuhr zu simulieren, die z. B. dann entsteht, wenn das Gerät zu nahe an einem Vorhang positioniert wird. Das Ergebnis war nahezu niederschmetternd“, so Woltz.
Betriebssichere Geräte sollten einen funktionierenden Überhitzungsschutz aufweisen – z. B. ein Bimetallstreifen – der den Heizdraht dann abschaltet, wenn der Luftnachschub gestört ist. Diese Schutzfunktion haben die getesteten Geräte mangelhaft oder gar nicht erfüllt.
Irritierend war, dass die Geräte das Label „GS“ aufwiesen, eine Kennzeichnung, die dem Verbraucher in der Regel Produktsicherheit signalisieren soll. Dieses Siegel wird von zertifizierten Prüflabors vergeben, die sich dabei an bestimmten Normen orientieren. Sie sind bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in München akkreditiert, unterliegen ihrerseits also auch einer Kontrolle. Die Labors können allerdings auch nicht garantieren, dass einmal zertifizierte und geprüfte Artikel in der weiteren Produktion nicht doch noch herstellerseits Änderungen, sprich Verschlechterungen erfahren. Hier sind dann wie im vorliegenden Fall die Fachleute für Produktsicherheit gefragt, die in Baden-Württemberg bei den Regierungspräsidien angesiedelt sind. Im vorliegenden Fall hat das Prüflabor denn auch konsequenter Weise dem von ihm getesteten Gerät selbst das Siegel entzogen
Regierungspräsidium Freiburg – Pressestelle
Rückrufmeldung des Heizlüfters TechnoStar vom 09.07.2010 >>
i – Nach unseren Informationen wurde das Gerät TechnoStar Typ: FH2100R über Filialen der Media-Markt Kette vertrieben. Betroffene Verbraucher können das Gerät zurückbringen