Den Frauen steht auch ein Raum für das Stillen oder Abpumpen zu. Im Schichtdienst dürfen sie keine Nacht- und Wochenenddienste übernehmen. Viele Firmen sind erst einmal überrascht, wenn sie mit diesen Rechten konfrontiert werden. Claudia Seidel, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Still- und Laktationsberaterinnen, rät den jungen Müttern jedoch nachdrücklich, ihre Rechte einzufordern: „Wer nachhakt, wird positiv überrascht sein, wie viel doch ganz unkompliziert möglich ist.“ Schließlich habe Stillen auch für den Arbeitgeber Vorteile: „Gestillte Kinder sind zum Beispiel seltener krank als nicht gestillte.“
Das Apothekenmagazin „BABY und Familie“ 6/2010 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Apothekenkindermagazins „medizini“
www.baby-und-familie.de
Wort & Bild Verlag
Tel.: 089/7 44 33-123
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
IKEA informiert über den Rückruf bestimmter VARMFRONT Powerbanks aufgrund erhöhten Brandrisikos. Wie das Unternehmen mitteilt,…
Tipps zur richtigen Lagerung und gegen Lebensmittelverschwendung von Sommerobst Sommerzeit ist Obstzeit. Viele heimische Früchte…
Die Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG informiert über den Rückruf des Artikels „GUT&GÜNSTIG Delikatess…
Sommerzeit ist Hochsaison / PETA-Expertin gibt Tipps Klein, aber gefährlich: Viele im Hochsommer reifende Gräser…
Tipps der Verbraucherzentrale NRW vor allem für ältere und pflegebedürftige Menschen Sehr heiße Tage sind…
Die Spielberger Mühle ruft die glutenfreie Backmischung Pizzateig in der 350g Packung und mit dem…