Warnung vor gesundheitsschädlichen Hautbleichmitteln

Die Zuwanderung dunkelhäutiger Menschen in die EU führt auch in Deutschland zu einem wachsenden Markt für Hautbleichmittel. Aber auch bei den hellhäutigen Menschen steigt der Verbrauch an solchen Produkten, um kleine „Schönheitsfehler“ wie Sommersprossen, Pigmentflecken, Muttermale oder Altersflecken zu beseitigen. Untersuchungen im LUA zeigen immer wieder: Hautbleichmittel, die aus Drittländern importiert und in rheinland-pfälzischen Afro-Shops verkauft werden, können gesundheitsschädlich sein.Hydrochinon ist einer der Wirkstoffe, die vom LUA in jüngster Zeit wieder in mehreren  Hautbleichmitteln aus Afrika nachgewiesen wurden. Er  wird schnell durch die Haut in den Körper aufgenommen und hemmt dort die Neubildung der dunklen Hautpigmente. Bei regelmäßiger täglicher Anwendung sollen Pigmentflecken verblassen oder dunkel pigmentierte Haut sichtbar aufgehellt werden. Bei lang andauernder großflächiger Anwendung führt Hydrochinon allerdings zur sogenannten Weißfleckenkrankheit (Vitiligo) und zu bläulich-schwärzlichen Hautverfärbungen, genannt Ochronosis. Beides sind schwere, nicht heilbare Pigmentierungsstörungen der Haut. Es gibt außerdem Hinweise, dass Hydrochinon Krebs auslösen kann. 

Für kosmetische Mittel ebenfalls verboten ist das Cortisonderivat Clobetasolpropionat. Dieser hochwirksame Arzneimittelwirkstoff kann bereits in sehr niedrigen Mengen zu einer Aufhellung von Pigmentflecken führen. Diese Wirkung wird jedoch mit sehr schweren Nebenwirkungen erkauft. Sie reichen von Pigmentierungsstörungen bis zur Verminderung der Funktion der Nebennierenrinde und den damit zusammenhängenden Krankheitsbildern wie Schwäche oder Gelenk- und Muskelschmerzen. Clobetasolpropionat wurde in Produkten eines Herstellers in der Elfenbeinküste nachgewiesen.

Quecksilber, das früher in Mitteln zur Bleichung von Sommersprossen verwendet wurde und 1976 als Verursacher von Vergiftungen verboten wurde, kehrt jetzt als Inhaltsstoff von aus Asien importierten Mitteln gegen Sommersprossen und Hautflecken zurück. Es wird meist in Form von Quecksilberamidchlorid verwendet. Zu Symptomen einer chronischen Quecksilbervergiftung durch lang andauernde Anwendung solcher Cremes gehören Mattigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Fingerzittern bis hin zu Schädigungen im Zentralnervensystem mit Lähmungen, Seh- und Sprachstörungen sowie Höreinbußen.

Alle drei in den vergangenen Wochen zum Teil mehrfach nachgewiesenen Stoffe dürfen europaweit in kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden. Die beanstandeten Produkte wurden bzw. werden zurzeit von den Überwachungsbehörden aus dem Handel entfernt.

Das LUA rät vom Gebrauch von Mitteln, die eine dieser Substanzen enthalten, dringend ab. Auf der sicheren Seite ist, wer Bleichmittel kauft, die innerhalb der EU nach den dort geltenden Rechtsvorschriften hergestellt wurden und ausschließlich zugelassene bleichende Wirkstoffe enthalten. Zudem ist bei Produkten aus Drittländern auf die Angaben auf der Verpackung nicht immer Verlass. Vorsicht auch bei Bestellungen über das Internet: Hat der Online-Shop seinen Sitz in einem Drittland, können Hersteller oder Vertreiber bei Gesundheitsschäden rechtlich kaum belangt werden.

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