Kindersicherheit

Kinder- und Jugendärzte fordern: Fahrradhelm muss Pflicht werden für Kinder und Jugendliche

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e. V.) warnt zu Beginn des neuen Schuljahrs vor den Gefahren, die Kindern und Jugendlichen drohen, wenn sie ohne Fahrradhelm zur Schule radeln.

Bild: CleanKids-Magazin

„Fast die Hälfte aller Unfälle, die Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg erleiden, sind Fahrradunfälle. Zu den schwersten und gleichzeitig häufigsten Verletzungen dabei zählen Kopfverletzungen. Diese aber könnten zu 80% vermieden werden, wenn alle Fahrradfahrer einen Schutzhelm trügen. Gerade Jugendliche, die wegen der längeren Wege zur weiterführenden Schule häufig mit dem Rad fahren, verweigern jedoch oft den Helm,“ so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte heute in Köln, „Tragisch ist dies, da ein gut angepasster Fahrradhelm wie ein Stoßdämpfer für den Kopf wirkt. Er fängt die Wucht des Aufpralls ab und verhindert dadurch ernsthafte, oft lebenslange und manchmal tödliche Schädel- und Hirnverletzungen.“

Dr. Wolfram Hartmann: „Wir fordern deshalb eine verbindliche Fahrradhelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, wie es in anderen europäischen Ländern wie etwa Tschechien bereits seit einigen Jahren Gesetz ist. Gleichzeitig appellieren wir an die Eltern, dass sie mit gutem Vorbild vorangehen und beim Radeln einen Fahrradhelm tragen. Auch die Hersteller sollten es Jugendlichen erleichtern, den Fahrradhelm zu tragen. 14-Jährige wollen keine rosa und hellgelben Helme mit Häschen und Blümchenmotiven. Sie wollen Helme mit coolem Design.“ 


Neben der Helmpflicht bis 18 wünscht sich der BVKJ eine bundesweit standardisierte gründliche Fahrradfahrerausbildung für alle Grundschüler. Auch die Sichtbarkeit der jugendlichen Fahrradfahrer im Straßenverkehr muss besser werden. In der dunklen Jahreszeit ist das Risiko für Radfahrer besonders hoch, wenn sie sich morgens auf den Weg zur Schule machen – zumal dann auch noch besonders starker Verkehr herrscht. Eine funktionierende Lichtanlage ist Pflicht am Fahrrad, ebenso Reflektoren am Ranzen oder Rucksack, Reflexbänder und -schärpen an der Kleidung.

Köln – Berlin, 31.08.2010


BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.         
Mielenforster Straße 2
D-51069 Köln

www.kinderaerzte-im-netz.de

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