Verletzungsgefahr und verbotene Weichmacher in Kinderwagen "Fokus" von Deltim

Verbotene Weichmacher und Verletzungsgefahr – gleich zwei Negativmerkmale des Kinderwagens „Fokus“ von Deltim. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 27.08.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 10 1290/10
Kategorie: Babyartikel und Kinder-Ausstattung
Produkt: Kinderwagen – Fokus
Beschreibung: Kombi Kinderwagen – Ausgestattet mit Tasche, Sonnenschirm, regenschutz, Moskitonetz, 2 Abdeckungen für Kinderwagen und Sportwagen, Halter für Kinderwagen und Adapter für die Montage des Kindersitzes
Meldendes Land: Slowakei
Herkunftsland: Polen
Marke: Deltim
Typ / Artikel-Nr.: AT 018.492
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Art der Gefährdung: Verletzung und Chemisch
 

Verletzungsgefahr weil Lücken zugänglich sind, wo der Finger eines Kindes eingeklemmt werden kann

Chemisches Risiko, weil der Kunststoff des Frontgriffs 24,1% Gew. Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP)enthält

Entspricht nicht :

der europäischen Norm EN 1888 sowie der REACH-Verordnung

  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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