Diese Sofakissenbezüge haben es in sich. Verbotene und krebserregende Azofarbstoffe gehören nicht ins Wohnzimmer. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 27.08.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 40 1320-10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Kissenbezug – „Fleur“ Sofakissen mit Streifen in verschiedenen Farben, 40 x 40 cm
Beschreibung: mehrfarbiger textiler Polsterbezug; vertikale blaue, creme, grau-blau und beige Streifen, teilweise mit eingewebten goldenen Motiven, verpackt in einem transparenten, farblosen Kunststoff
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Artikel Nr. 761070
EAN-Nummer: 4 035179 092903
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt und Rückruf beim Verbraucher
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht eine Gesundheitsgefahr aus, weil es verbotene krebserregende Azofarbstoffe enthält
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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