Gefährlicher Sternenhimmel: S-LUCE Cosmos LED-Sternenhimmel

Diesen Sternenhimmel sollten sie nicht mehr nutzen, schon gar nicht über dem Bett. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 27.08.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 47 1327/10
Kategorie: Beleuchtungskörper
Produkt: S-LUCE Cosmos LED-Sternenhimmel
Beschreibung: Eine Anordnung von Leuchten mit fünf Motoren-Laufwerk, fünf Fan-Motoren und fünf Reflektor-Halogenlampen, die den Eindruck eines Sternenhimmels geben mit wechselnder Helligkeit und Farbe. Fläche 1,2 m x 2,4 m, geschätztes Gewicht 30 kg.
Meldendes Land: unbekannt
Herkunftsland: Taiwan
Marke: S-LUCE
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Markaustritt durch den Importeur
Art der Gefährdung: Verletzung / Stromschlag
 

– Verletzungen, weil die Lichter können herunterfallen (ca. 30 kg!), Wenn es nicht richtig an der Decke befestigt wird. Beschreibung in der beigefügten Montageanleitung fehlt;

– Elektrischer Schlag durch unzureichende Isolierung (Basisisolierung) auf die interne Verkabelung. Anforderungen für den Schutz der Kategorie II sind noch nicht vollständig erfüllt.

Entspricht nicht : der Low Voltage Directive (LVD) und der entsprechenden Europäischen Norm EN 60598
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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