Diese Lauflernhilfe für Babys ist ein potenzielles Risiko für die Kleinen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 20.08.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 32 1261/10
Kategorie: Babyartikel und Kinder-Ausstattung
Produkt: Baby Walker / Lauflernhilfe
Beschreibung: Baby Walker für Kinder bis zum Alter von 6 Monaten bis 12 kg, mit einem Kunststoff-und Metall-Textil-Sitz faltbare Konstruktion. Es ist ein Etikett mit Anweisungen und Warnungen sowie  Informationen über die Hersteller und Strichcode angebracht
Meldendes Land: Lettland
Herkunftsland: China
Marke: Hauck
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
EAN-Nummer: 4007923647011
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt durch die Behörden angeordnet
Art der Gefährdung: Verletzungen und Erstickung
 

Durch das Fehlen von Verriegelungen besteht die Gefahr, dass sich Babys die Finger einklemmen können.

Durch das Design besteht die Gefahr, dass das Baby mit dem Babywalker Treppen herunterfallen kann

Entspricht nicht : der einschlägigen europäischen Norm EN 1273
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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