Gefahren für Babys: Lauflernhilfe von Hauck
Diese Lauflernhilfe für Babys ist ein potenzielles Risiko für die Kleinen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung
Rapex Wochenmeldung vom 20.08.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 32 1261/10 Kategorie: Babyartikel und Kinder-Ausstattung Produkt: Baby Walker / Lauflernhilfe Beschreibung: Baby Walker für Kinder bis zum Alter von 6 Monaten bis 12 kg, mit einem Kunststoff-und Metall-Textil-Sitz faltbare Konstruktion. Es ist ein Etikett mit Anweisungen und Warnungen sowie Informationen über die Hersteller und Strichcode angebracht Meldendes Land: Lettland Herkunftsland: China Marke: Hauck Typ / Artikel-Nr.: unbekannt EAN-Nummer: 4007923647011 Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt durch die Behörden angeordnet Art der Gefährdung: Verletzungen und Erstickung Durch das Fehlen von Verriegelungen besteht die Gefahr, dass sich Babys die Finger einklemmen können.
Durch das Design besteht die Gefahr, dass das Baby mit dem Babywalker Treppen herunterfallen kann
Entspricht nicht : der einschlägigen europäischen Norm EN 1273 Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.