Verbotene Weichmacher: Aufblasbarer Schwimmring von Bestway
Verbotene Weichmacher machen diesen aufblasbaren Schwimmrinng zu einer chemischen Keule. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung
Rapex Wochenmeldung vom 20.08.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 1 1230/10 Kategorie: Spielzeug Produkt: Aufblasbarer Schwimmring Beschreibung: unbekannt Meldendes Land: Frankreich Herkunftsland: China Marke: Bestway Typ / Artikel-Nr.: Code: 8-3824. 24 Zoll – 61 cm EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher Das Produkt stellt eine chemische Gefahr dar, weil das Ventil 37% und der Ring 26 % Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthält Entspricht nicht : der REACH-Verordnung Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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