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Österreich: Ertrinken – zweithäufigste Todesursache bei Kleinkindern

Wasser zieht Kleinkinder magisch an. Gerade in der Badesaison können sie stundenlang am Wasser plantschen, sind von Lichtreflexionen auf der Wasseroberfläche fasziniert oder auch von den Dingen, die unter der Oberfläche zu sehen sind. Und dann, in einem kurzen, unbeobachteten Moment, passiert es: 24 Kinder unter fünf Jahren sind zwischen 2004 und 2008 in natürlichen Gewässern, Swimmingpools oder Gartenteichen ums Leben gekommen.

Im Durchschnitt ertrinken allein in Österreich pro Jahr fünf Kleinkinder. Nach Verkehrsunfällen ist Ertrinken damit die zweithäufigste Todesursache bei Kindern unter fünf Jahren, im Jahr 2008 war Ertrinken sogar die häufigste Todesursache bei Kleinkindern. Meistens passiert es lautlos, und schon geringe Wassertiefen von 10-20 cm können Kindern zum Verhängnis werden. „Im Gegensatz zu Erwachsenen gehen Kleinkinder einfach lautlos unter, ohne um sich zu schlagen und dadurch auf sich aufmerksam zu machen“, sagt Anton Dunzendorfer, Leiter des Bereichs Forschung im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Durch ihren verhältnismäßig schweren Kopf und die noch ungeübte Muskulatur können Kinder unter fünf Jahren ihren Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben. Sie verfallen in eine Starre mit Atemsperre. Noch dazu haben die meisten Kinder in diesem Alter noch keinerlei Schwimmerfahrung. Im Unglücksfall ist nach der Bergung aus dem Wasser die sofortige Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage lebensnotwendig, um die Sauerstoffzufuhr zu sichern und damit das Risiko von Folgeschäden zu minimieren. Oberste Prämisse ist daher, dass Kleinkinder in der Nähe von Gewässern und Pools oder in Bädern nie unbeaufsichtigt bleiben, auch wenn sie Schwimmflügel tragen.

Aufblastiere sind keine Schwimmhilfen!
Wasserspielzeuge wie aufblasbare Tiere, Schwimmreifen oder Luftmatratzen werden von vielen fälschlicherweise als Schwimmhilfen verstanden – ein fataler Irrtum, denn sie schützen nicht vor dem Ertrinken. Im Gegenteil: Aufblasspielzeug kann ein Durch- oder Abrutschen von Kleinkindern nicht verhindern. Relative Sicherheit bieten z.B. EU-Norm gerechte Oberarm-Schwimmflügel (ÖNORM EN 13138), die über getrennt voneinander aufblasbare Kammern und Sicherheitsventile verfügen und am CE-Zeichen erkennbar sind. „Schwimmflügel müssen am Oberarm nahe den Schultern aufgeblasen werden, um den Kopf des Kindes gut über dem Wasserspiegel zu halten. Allerdings ersetzen auch Schwimmflügel die Aufsichtspflicht nicht“, warnt Dunzendorfer.

Beste Sicherung von Teich und Pool ist ein Zaun
Wer einen Swimmingpool oder ein Biotop im Garten hat, sollte diese offene Wasserfläche auf jeden Fall umzäunen –  auch wenn man selbst keine Kinder hat, aber zum Beispiel in der Nachbarschaft Kinder zuhause sind. „Eine Mindesthöhe von einem Meter und eine Tür, die von Kindern nicht geöffnet werden kann, sind dabei wichtig. Auch Querlatten sollten für den Zaun nicht benutzt werden: Sie laden Kinder geradezu zum Klettern ein“, betont Dunzendorfer. Für kleinere Wasserflächen wie Brunnen oder Zierbiotope eignen sich Gitterkonstruktionen unter der Wasseroberfläche. Kinder werden dann zwar nass, gehen aber nicht unter. Das Gitter muss einwandfrei montiert sein und darf sich bei Belastung nicht durchbiegen.

Pool-Alarm als einzige Schutzmaßnahme unzureichend
Manche Pool-Besitzer greifen zu technischen Hilfsmitteln wie sogenannten Pool-Alarmen oder Pool-Wächtern. Diese Geräte werden z.B. ins Wasser gelegt und schwimmen an der Wasseroberfläche. Bei Wellengang, wenn beispielsweise ein Kind ins Wasser fällt, wird ein Kontakt ausgelöst, das Gerät schlägt Alarm. Ein Pool-Alarm ersetzt jedoch keinen Zaun. „Problematisch bei diesen Geräten ist, dass sich das Kind bereits im Wasser befindet, wenn der Alarm anschlägt. Das Gerät muss funktionieren, und man muss den Alarm hören – bis man dem Kind zur Hilfe eilt, vergeht wertvolle Zeit. Denn bei Ertrinkungsunfällen zählt jede Sekunde. Je länger man braucht, desto größer ist die Gefahr, dass das Kind bereits ertrunken ist oder bleibende Schäden davongetragen hat“, gibt Dunzendorfer zu bedenken.

Tipps & Tricks auf der Helmi-Bädertour in Wien und Oberösterreich
Auch diesen Sommer ist Helmi, der beliebte Serienstar und Kindersicherheitsexperte des KfV, in Freiluftbädern in Wien und Oberösterreich unterwegs und klärt Kinder spielerisch über das richtige Verhalten rund um den „Spaß im kühlen Nass“ auf. Die genauen Tourtermine und -stationen sind unter www.helmi.at zu finden.


Kuratorium für Verkehrssicherheit
Schleiergasse 18
A-1100 Wien

Tel: +43-(0)5 77 0 77-0

www.kfv.at

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