Rückrufe Schuhe & Textilien

Verkaufsstop: Turnschuhe von Reebok mit Dimethylfumarat belastet

Diese Turnschuhe von Reebok enthalten das Biozid Dimethylfumarat, das Hautreizungen auslösen kann. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 16.07.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 3-1060-10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Turnschuhe
Beschreibung: Turnschuhe, Größe 38 (EUR), Obermaterial weiß und silberfarbenes Lackleder, mit blauen Kunststoff-Applikationen; Innenfutter und Innensohle aus blauem Stoff, Laufsohle aus hellbraunem Elastomer. Stoff Schnürsenkel
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Vietnam
Marke: Reebok
Typ / Artikel-Nr.:

Sticker (Schuh-Label): 2043513102753

Conjure II, Größe 38

EAN-Nummer: 713732280595
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Verkaufsstopp
Art der Gefährdung: Chemisch / Dimethylfumarat
  Das Produkt stellt eine chemische Gefahr, weil es 0,2 mg / kg Dimethylfumarat (DMF) im blauen Stoff Innenfutter und 0,28 mg / kg in der in den blauen Stoff Schnürsenkeln  enthält
Entspricht nicht : In Konsumgütern ist Dimethylfumarat nach Entscheidung der Kommission 2009/251/EC verboten
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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