Rückrufe Schuhe & Textilien

Rückruf: Jolyne Damen Sandalen mit Dimethylfumarat belastet

Diese weißen Damen-Sandalen sind reizend – in jeder Hinsicht. Sie enthalten das Biozid Dimethylfumarat, das Hautreizungen auslösen kann. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 16.07.2010

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 2-1059-10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Damen Sandalen
Beschreibung: Damen-Sandalen mit Riemen in silber, braune Leder Laufsohle und Absatz (Größe 36), Innensohle Silber an der Front, den Rest helles Leder, in einem beschrifteten Pappkarton mit einem Silica-Beutelchen
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Vietnam
Marke: Jolyne
Typ / Artikel-Nr.: 106180,3, Silber, 37.162 385
EAN-Nummer: 4033446081254
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf durch den Importeur
Art der Gefährdung: Chemisch / Dimethylfumarat
  Das Produkt stellt eine chemische Gefahr, weil es 0.43mg/kg Dimethylfumarat (DMF) in der Innensohle, 0,39 mg / kg in den Riemen und 4 mg / kg im Kieselgel enthält
Entspricht nicht : In Konsumgütern ist Dimethylfumarat nach Entscheidung der Kommission 2009/251/EC verboten
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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