Rückrufe Schuhe & Textilien

Rückruf: Jolyne Damen-Pantoletten mit Dimethylfumarat belastet

Diese cremeweißen Damen-Pantoletten sind reizend – in jeder Hinsicht. Sie enthalten das Biozid Dimethylfumarat, das Hautreizungen auslösen kann. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 16.07.2010

  

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 1-1058-10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Damen Schuhe
Beschreibung: Cremeweiße Damen-Pantoletten mit schwarzem Kunststoff äßeren Sohle und Ferse (Größe 38), Kieselsäure Tasche mit transparenten und weißen Kristallen gefüllt
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Vietnam
Marke: Jolyne
Typ / Artikel-Nr.: Art.-Nr. 45720 599
EAN-Nummer: 4033446094407
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf durch den Importeur
Art der Gefährdung: Chemisch / Dimethylfumarat
  Das Produkt stellt eine chemische Gefahr, weil es 0.53mg/kg Dimethylfumarat (DMF) in der Innensohle, 0,5 mg / kg in der Innenauskleidung und 3,1 mg / kg im Kieselgel enthält
Entspricht nicht : In Konsumgütern ist Dimethylfumarat nach Entscheidung der Kommission 2009/251/EC verboten
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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