Verbotene Weichmacher in Quietsch-Ente

Diese Quietscheente ist mit nicht zugelassenen Weichmachern belastet – also nichts für Kinderhände. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung

Corrigendum
Notification 1030/10 from report 27 of 2010 has been temporary removed from the RAPEX website pending the clarification of the risk

Berichtigung
Information 1030/10 vom Bericht 27 des Jahres 2010 wurde von der RAPEX-Website vorübergehend entfernt werden bis zur Klärung des Risikos

 

 

Rapex Wochenmeldung vom 09.07.2010

 

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 15 1030-1010
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Quietsch-Spielzeug
Beschreibung: Ein Set, bestehend aus gelber Kunststoff Ente mit rotem Schnabel und einem gelben Schwamm, durch ein weißes Band verbunden
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Niederlande
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
EAN-Nummer: 8717796013382
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt durch den Händler
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
 

Das Produkt stellt eine chemische Gefahr dar, weil es 42% Massen-di „Isodecyl“ Phthalat (DIDP) enthält

Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Gemäß der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Spielzeug oder der Kinderartikel in den Mund von Kindern gelangen kann

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.