Rückrufe Schuhe & Textilien

Rückruf: Verbotene Azofarbstoffe in Fleecedecken von KIK

Erneut verbotene Azofarbstoffe in einem Produkt von KiK. Diesmal ist eine schwarze Fleecedecke  mit Aminoazobenzol belastet.  Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 09.07.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 16 1031-10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Fleecedecke
Beschreibung: Fleece Decke 130 x 170 cm, 100% Polyester, 2,99 Euro,
  Decke aus schwarzem Fleece, Rand mit schwarzem Garn gesäumt, bedrucktes Papier -Etikett
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: KiK
Typ / Artikel-Nr.: Saison: 109, Produktgruppe 922, Bestell-Nummer 3417600, schwarz
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Händler
Art der Gefährdung: Chemisch / Azofarbstoffe
  Vom Produkt geht eine chemische Gefahr aus, weil es Azo-Farbstoffe enthält die krebserregende Amine freisetzen können. Der schwarze Faden enthält 51,5 mg / kg 4-Aminoazobenzol
Entspricht nicht : Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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