Techniker Krankenkasse weitet Angebot bei Kinder- und Jugendvorsorge-Untersuchungen aus

Hamburg, 5. Juli 2010. Wenn kleine Kinder nicht richtig wachsen, nicht richtig hören oder einen Herzfehler haben, helfen Vorsorge-Untersuchungen dabei, schon im Frühstadium einer Krankheit etwas unternehmen zu können und so Schlimmeres zu verhindern. Jetzt weitet die Techniker Krankenkasse (TK) ab sofort ihr Angebot um drei neue Vorsorge-Untersuchungen aus und schließt damit eine Versorgungslücke. Vor allem Kinder im Schulalter profitieren davon.
 

Bild: Techniker Krankenkasse

Schon unmittelbar nach der Geburt greift mit der ersten Untersuchung („U1“) das enge Netz der Vorsorgeuntersuchungen bei Säuglingen und Kleinkindern. Dieses endet jedoch bisher abrupt mit der „U 9“ im sechsten Lebensjahr. „Zwischen dem siebten und 13. Lebensjahr gab es vor allem bei der psychischen Entwicklung der Kinder eine echte Vorsorgelücke, daran wollten wir etwas ändern“, sagt TK-Projektleiterin Claudia Junkmanns. Vor allem soziale und psychische Aspekte wie Schwierigkeiten in der Schule sowie Fernseh-, Computer- und Ernährungsgewohnheiten stünden deshalb bei den neuen Angeboten im Mittelpunkt: „Durch die steigende Belastung schon im Kindesalter und das veränderte Ernährungs- und Medienverhalten wird es immer wichtiger, dass der Kinderarzt die Heranwachsenden in regelmäßigen Abständen sieht“, so Junkmanns.

Auf diese Weise bietet die TK ab sofort eine neue „U10“ und eine „U 11“ für Kinder im Alter zwischen sieben und acht sowie neun bis zehn Jahren an. Zur ersten Jugenduntersuchung „J1“ kommt mit der „J2“ im Alter zwischen 16 und 17 Jahren eine weitere hinzu. Dabei geht es vor allem um die pubertätsbegleitende Beratung und um das Erkennen von Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Da aber schon in diesem Alter auch Rückenleiden und Gewichtsstörungen zunehmen, achtet der Arzt dabei auch auf Gewicht und Körperhaltung des Patienten.
 

Die neuen Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen gibt es bei allen Kinder- und Jugendärzten sowie bei speziell qualifizierten Fach- und Hausärzten, die an dem neuen Vertrag der TK teilnehmen. Vorlage der Krankenversicherungskarte genügt.

Techniker Krankenkasse
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