Die Seifenblasen enthalten erhöhte Keimzahlen. Die Meldung stammt zwar aus Italien, da Simba jedoch in Fürth sitzt, kann es natürlich sein, daß diese Seifenblasen auch in Deutschland verkauft werden / wurden. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung
Rapex Wochenmeldung vom 02.07.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 6 0977/10 Kategorie: Spielzeug Produkt: Seifenblasen Beschreibung: Seifenlösung in roten, gelben und grünen Kunststoffflaschen Die Verschlussdeckel haben eine halbkugelförmige, klare Kunststoffabdeckung Jede Flasche trägt ein dunkelblaues Etikett mit Seifenblasen in einem helleren Blau gehalten. Auf der Vorderseite befindet sich das Gesicht eines blonden Kindes Meldendes Land: Italien Herkunftsland: China Marke: Simba Typ / Artikel-Nr.: unbekannt EAN-Nummer: 4006592794651 Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt und Rückruf von den Verbrauchern durch die Behörden angeordnet Art der Gefährdung: Mikrobiologisch Das Produkt stellt ein mikrobiologische Risiko dar, weil die Keimzahl der aeroben mesophilen Bakterien 3.8a-106 KBE / ml erhöht ist
Die Lösung enthält:
– Pseudomonas putida (opportunistische Erreger);
– Gram-negative Bakterien, zeigt das mögliche Vorhandensein von Darmbakterien.
Entspricht nicht : unbekannt unbekannt Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
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