Im Zuge der Neugestaltung der EG-Öko-Verordnung wird am 1. Juli erstmals ein europäisches Bio-Siegel zur Pflicht: Das neue EG-Bio-Siegel – ein Blatt aus Sternen auf hellgrünem Grund – bedeutet, dass das Lebensmittel die europaweit geltenden Regeln für die ökologische Lebensmittelproduktion erfüllt. „Damit macht das Bio-Blatt dieselbe Aussage wie das sechseckige deutsche Bio-Siegel,“ so Laura Gross, Ernährungsreferentin der VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. Doch das neue Siegel bringt Verbrauchern tatsächlich ein wenig mehr:
Die EG-Öko-Kontrollstellennummer, die schon bisher Pflicht war und zusätzliche Sicherheit bot, wird nun zuverlässig in unmittelbarer Nähe zum Bio-Blatt zu finden sein.
Mit dem Siegel müssen auch Hinweise auf die Herkunft der Rohstoffe gegeben werden. Verbraucher erfahren so immerhin, ob die landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der EU oder aus Drittstaaten kommen.
Das neue EU-Bio-Siegel gilt einheitlich in allen europäischen Staaten – wer im Ausland nach Bio-Produkten sucht, wird sie so leichter finden.
Die Zeichen der ökologischen Anbauverbände, die Bio-Eigenmarken des Handels und auch das deutsche Bio-Siegel werden weiterhin auf den Verpackungen zu finden sein. „Nur wenige gehen allerdings über den kleinsten gemeinsamen Nenner der EG-Öko-Basis-Verordnung hinaus. Wer höhere Ansprüche an Kreislaufwirtschaft, Tierhaltung und Verarbeitung hat, wird wie bisher gezielt auf die Zeichen der ökologischen Anbauverbände achten müssen“, so Laura Gross.
Mehr über die Kriterien für das neue EG-Bio-Siegel, die Zeichen der ökologischen Anbauverbände und das Bio-Siegel sowie ausführliche Informationen um viele andere Gütezeichen im Lebensmittelsortiment finden Verbraucher unter www.label-online.de.
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. (Bundesverband)
Elsenstraße 106, 12435 Berlin
Georg Abel (V.i.S.d.P.)
Tel: 030 / 53 60 73-3
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