Bundesinstitut für Risikobewertung: Nanosilber gehört nicht in Lebensmittel, Textilien und Kosmetika

Die antimikrobiellen Eigenschaften von Silberionen machen sich Hersteller von verbrauchernahen Produkten seit langem zunutze. Neuerdings werden auch Silberpartikel in Nanogröße eingesetzt. So sollen zum Beispiel die mit Nanosilber beschichteten Oberflächen in Kühlschränken das Wachstum von Keimen verhindern, und in Sportsocken soll es die Geruchsbildung vermeiden. Ob von Nanosilber ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher ausgeht, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. „Solange wir mögliche gesundheitliche Risiken nicht sicher ausschließen können, empfehlen wir Herstellern, auf Nanosilber in verbrauchernahen Produkten zu verzichten“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Silber und Silberverbindungen setzen Silberionen frei, die das Wachstum von Keimen hemmen können. Sie werden daher zum Beispiel in kosmetischen Mitteln, Textilien und in Haushaltsgeräten verwendet. Außerdem ist Silber als Farbstoff für Lebensmittel (E174) zugelassen.

In jüngster Zeit wird von Herstellern von verbrauchernahen Produkten zunehmend Silber auch in Form von Nanopartikeln eingesetzt. Unter Nanopartikeln werden Teilchen mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometern verstanden. Nanopartikel haben andere physikalische Eigenschaften als größere Teilchen des gleichen Stoffes. Diese besonderen Eigenschaften machen sie für unterschiedliche Einsatzbereiche interessant. Dabei ist nicht abschließend geklärt, ob sich ihre toxikologischen Eigenschaften ändern und sie möglicherweise zum Gesundheitsrisiko für Verbraucher werden können.

Das BfR sieht Forschungsbedarf zur Klärung grundlegender Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nanoskaligem Silber als antimikrobiell wirkendes Material: In welchem Maße kommen Verbraucher mit den nanoskaligen Silberteilchen in Kontakt? Was bewirkt Nanosilber im Menschen, und wie groß ist die Gefahr der Resistenzentwicklung?

Auf die Verwendung von nanoskaligem Silber in verbrauchernahen Produkten empfiehlt das BfR bis zum Vorliegen einer abschließenden Sicherheitsbewertung ganz zu verzichten. In Lebensmitteln sind nanoskalige Zusatzstoffe ohnehin zulassungspflichtig. Nanosilber ist in Lebensmitteln nicht zugelassen. Dies begrüßt das BfR vor dem Hintergrund der offenen Fragen zur Risikoeinschätzung.Das BfR hat eine Stellungnahme zum Thema veröffentlicht, die auf der Homepage www.bfr.bund.de einsehbar ist.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

 

Bundesinstitut für Risikobewertung
Bereich Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Risikokommunikation
Thielallee 88-92
14195 Berlin
Postanschrift: Postfach 330013, 14191 Berlin

www.bfr.bund.de