Speziell mit Masern ist nicht zu spaßen: Die Vorstellung, man solle diese „Kinderkrankheit“ auf natürlichem Wege – also ungeimpft – durchmachen, ist längst überholt. Masern sind sehr ansteckend und können Lungen- und Gehirnentzündungen hervorrufen. Bei schweren Krankheitsverläufen können Masern auch zum Tode führen. Für ungeimpfte Menschen mit einer Immunschwäche sind sie eine besonders ernstzunehmende Gefahr. Auch Kleinkinder sind gefährdet, da die Impfung erst ab dem zwölften Lebensmonat zuverlässig wirkt – umso wichtiger, dass die Eltern geimpft sind.
Erfreulich: Die Impfquoten der Schulanfänger in Rheinland-Pfalz werden von Jahr zu Jahr besser. Aber immer noch bleiben viele ungeimpfte Personen innerhalb der Bevölkerung, die sich bei einem Masernausbruch anstecken und die Viren weiter verbreiten können. Gerade bei den über 20-Jährigen klaffen noch Impflücken.
In Rheinland Pfalz wurden bis Anfang Juni diesen Jahres bereits 19 Masernerkrankungen gemeldet, fünf Betroffenen mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Ärzte und Gemeinschaftseinrichtungen müssen melden
Masern sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig; schon der Verdacht auf eine Masernerkrankung muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das gilt für niedergelassene Ärzte ebenso wie für medizinische Labore. Aber auch Schulen ermöglichen den Gesundheitsämtern mit ihren Meldungen, schnell gegen Masernausbrüche vorgehen zu können. Um eine Ausbreitung zu verhindern, können beispielsweise Kinder rasch nachgeimpft werden. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche sowie Lehr- und Betreuungspersonal können dagegen bis zu 18 Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
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Telefon 0261 9149-0
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