Zimt

Der Zimt (v. mittelhochdeutsch zinemin; lateinisch cinnamomum, altgriechisch κιννάμωμον (kinnámōmon), aus dem Semitischen; niederdeutsch, vor allem für den Stangenzimt, auch Kaneel, französisch cannelle „Röhrchen“) ist ein Gewürz aus der getrockneten Rinde von Zimtbäumen, insbesondere des Echten oder Ceylon-Zimtbaums (Cinnamomum verum J. S. Presl). Zur Gewinnung von Zimtöl werden kleinere Äste und auch die Blätter verwendet.

Bild: Luc Viatour - www.lucnix.be

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Zimt kommt gemahlen als typisch braunes Pulver oder ganz als Zimtstange oder Stangenzimt (zusammengerolltes, röhrenförmiges Rindenstück) in den Handel. Allerdings ist er aufgrund des schädlichen und häufig in Fertigprodukten verwendeten Cassia-Zimts zurzeit wegen der teilweise hohen Gesundheitsrisiken stark in der Diskussion.

Zimt ist eines der ältesten Gewürze, das angeblich schon 3000 v. Chr. in China als solches verwendet wurde.

Im Europa des 16. bis 18. Jahrhunderts galt Zimt als eines der besonders teuren und kostbaren Gewürze. So verbrannte beispielsweise der Kaufmann Anton Fugger 1530 die Schuldscheine Karls V. vor dessen Augen in einem Feuer aus Zimtstangen und demonstrierte damit seinen Reichtum.

Das Aroma des Zimtbaumes geht auf das in ihm enthaltene Zimtöl zurück, das zu 75 Prozent aus Zimtaldehyd besteht. (im Aromastoffverzeichnis: Fl-Nummer 05.014[1]). Weitere wichtige Aromastoffe sind besonders beim Ceylon-Zimt das (auch in Gewürznelken vorkommende) Eugenol (Fl-Nummer 04.003) und beim Cassia-Zimt auch das nach Waldmeister duftende Cumarin.


Gesundheitsrisiken

In Zimt – vor allem im billigeren Cassia-Zimt (auch: chinesischer Zimt) – ist das als gesundheitsschädlich geltende Cumarin enthalten. In Fertigprodukten wird fast ausschließlich dieser aus China, Indonesien oder Vietnam stammende Cassia-Zimt verarbeitet. Der Cumarin-Anteil beider Zimtsorten unterscheidet sich erheblich: Während er bei dem Cassia-Zimt bei ca. 2 g Cumarin pro kg liegt, finden sich in der gleichen Menge Ceylon-Zimt nur ca. 0,02 g Cumarin.

Cumarin kann bei Einnahme in den Blutkreislauf Kopfschmerzen, Leberschäden, Leberentzündungen und, wie in wahrscheinlich nur bedingt auf den Menschen übertragbaren Tierversuchen mit Ratten festgestellt wurde, in sehr hohen Dosierungen sogar Krebs verursachen.

Bei Untersuchungen wurden, erstmals im Januar 2006, in Deutschland (Nordrhein-Westfalen) Zimtprodukte entdeckt, die den Höchstwert des Cumarinanteils, entsprechend der gültigen Aromenverordnung, um das 37-fache überschritten hatten. Im Juni 2006 warnte erstmals dann auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme vor dem Verzehr großer Mengen von Zimt und zimthaltigen Produkten: Schon bei Verzehr von 20 Gramm der höchstbelasteten Zimtsterne täglich (das entspricht bei vielen Marken einer Menge von drei Stück) über einen längeren Zeitraum werde die maximal tolerierbare Aufnahme bei Kleinkindern erreicht. Eine zweite Stellungnahme des BfR bezieht sich auf Zimtkapseln, die zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ II verkauft werden. Weitere Kontrollen wurden im Oktober 2006 vom Verbraucherministerium angekündigt. Hierbei wurden in Rheinland-Pfalz Zimtprodukte entdeckt, die 103 mg Cumarin pro Kilogramm aufwiesen, während der Höchstwert der Aromenverordnung nur 2 mg/kg beträgt (bis 1. November 2006 jedoch 67 mg/kg).

Nach einer Empfehlung des BfR sollten demnach „kleinere Kinder“ nicht mehr als 4 Zimtsterne, „größere Kinder“ nicht mehr als 6 Zimtsterne und Erwachsene maximal 8 Zimtsterne pro Tag zu sich nehmen. Zu beachten ist aber ferner, dass auch in vielen anderen Produkten, wie in Frühstücksprodukten, Lebkuchen, Puddings, Glühwein, diversen Teesorten, Gewürzmischungen (z. B. Curry) und sogar in Kosmetika Zimt enthalten sein kann. Dadurch sollte die Tagesration, entsprechend dem persönlichem Konsum derartig „belasteter“ Produkte, noch deutlich unter den Empfehlungen des BfR liegen.

Im häuslichen Bereich wird empfohlen, den teureren Ceylon-Zimt zu verwenden, der in Asia-Shops (hier bes. Tamil-Shops), Reformhäusern, Apotheken oder Drogeriemärkten bezogen werden kann und aufgrund des geringen Cumarin-Gehalts als unbedenklich gilt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wirft der Lebensmittelindustrie vor, aus Kostengründen den billigeren Cassia-Zimt anstelle des teureren Ceylon-Zimts einzusetzen. Die Lebensmittelindustrie bestreitet jedoch den Vorwurf mit dem Argument, dass Cassia-Zimt vor allem wegen seines hervorragenden Geschmacks eingesetzt werde. Auch überstehe das typische Zimtaroma den Backprozess besser. Weiterhin sei es schon aus mengenmäßigen Gründen nicht möglich, den Ceylon-Zimt zu verwenden, da dieser dafür zu selten sei.



Quelle: http://de.wikipedia.org
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