Geraten verschluckte Fremdkörper in die Atemwege, spricht man von Aspirationsunfällen. Diese können zu schweren Gesundheitsschäden oder in seltenen Fällen zum Erstickungstod führen. Im Kindesalter ist das Risiko des ungewollten Verschluckens in die Lunge besonders hoch, da Kinder unter vier Jahren generell gern Gegenstände in den Mund nehmen. Für Spielzeug besteht deswegen eine Kennzeichnungspflicht. Auf den Verpackungen befindet sich der Warnhinweis, dass Kleinteile verschluckt werden können. Für Nüsse besteht eine solche Kennzeichnungspflicht bislang nicht.
Aspirationsunfälle werden in Deutschland nicht systematisch erfasst. Vereinzelt werden sie von Ärzten an die deutschen Giftinformationszentren gemeldet und dort als Fremdkörperaspiration unter „Vergiftung“ miterfasst. Anders als das Verschlucken von Chemikalien müssen Fremdkörperaspirationen nicht beim BfR gemeldet werden, da keine giftigen Bestandteile freigesetzt werden. Aus Sicht des BfR zeigen die neueren Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Pneumonologie das Unfallrisiko sowie das Unfallverhältnis von Nüssen zu anderen Kleinteilen bzw. Spielzeugteilen deutlich auf. Im Zeitraum von 2004 bis 2005 wurden an sechs Kliniken 98 Fremdkörperaspirationen dokumentiert. In mehr als der Hälfte der Fälle (50 Meldungen) hatten Kinder eine ganze Nuss oder Teile davon verschluckt. In 29 dieser Fälle handelte es sich um Erdnüsse. In 16 Fällen wurden andere Nahrungsbestandteile wie z.B. Karottenstückchen verschluckt, und in zehn Fällen waren Spielzeugteile in die Atemwege gelangt. Damit ist das Risiko von Kleinkindern, Nüsse in die Atemwege zu bekommen, signifikant höher als das Risiko, dass Spielzeugteile in die Luftröhre gelangen.
Das BfR empfiehlt, auf Nuss-Verpackungen einen Hinweis zu drucken, etwa „Achtung. Nüsse können in die Atemwege von Kindern gelangen“, um die Verbraucherinnen und Verbraucher über das Risiko zu informieren. Eine Kennzeichnungspflicht sollte geprüft werden. Zudem weist das BfR darauf hin, dass Nüsse, insbesondere Erdnüsse, nicht in die Reichweite von jüngeren Kindern gehören. Sie sollten Nüsse ausschließlich in ruhigen Essenssituationen unter Aufsicht von Erwachsenen verzehren. Sollte dennoch ein Nussteil in die Atemwege gelangen und anhaltender Husten oder Atemprobleme entstehen, ist der Notarzt zu rufen. Auch in der BfR-Broschüre „Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern“, die in der BfR-Pressestelle kostenfrei bestellt werden kann, gibt das BfR Tipps, welche Maßnahmen im Falle des Verschluckens von Fremdkörpern ergriffen werden sollten.
ende bfr-p
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