Wichtige Kriterien zur Spielzeugsicherheit sind:
Gütesiegel: Beim Kauf auf das freiwillige GS-Zeichen achten. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte für das GS-Zeichen, die zum Beispiel für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind deutlich niedriger als in der erst ab 2011 geltenden neuen EU-Spielzeugrichtlinie. Bisher gibt es keine rechtlich festgelegten Grenzwerte für PAK, nur Orientierungswerte.
Weiterhin sollte die Angabe „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ beachtet und ernst genommen werden.
Geruch: Hände weg von Spielzeug mit unangenehmen Geruch. Richt Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien.
Kunststoff: Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang des Jahres 2007 sind Phthalate in Spielzeug verboten.
Verarbeitung: Ist das Spielzeug stabil? Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Spielzeug sollte vor dem Kauf genau angeschaut werden. Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Hier ist Vorsicht geboten.
Lackierte Oberflächen: Vor dem Kauf sollte ein einfacher ‚Reibetest’ gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Bleibt Farbe am Finger, dann lieber nicht kaufen.
„Kaufen sie wenn möglich qualitätsbewusst ein. Billiges Spielzeug kann meist die Qualitätsstandards nicht einhalten“ so die Auffassung von Minister Uhlenberg.
Die nordrhein-westfälischen Untersuchungseinrichtungen überprüfen in jedem Jahr rund 1200 Spielzeuge und Scherzartikel auf chemische Gefahren. Dabei analysieren sie unter anderem auch auf Gehalte an Weichmachern, Schwermetallen, Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder Azofarbstoffen. Entspricht ein Spielzeug nicht den rechtlichen Vorgaben, darf es nicht verkauft werden und wird durch die Lebensmittelüberwachungsämter vom Markt genommen. In 2008 wurden 11,2 Prozent der Spielzeuge wegen unerwünschter Chemikalien oder Kennzeichnungsmängeln beanstandet.
Fällt einem Verbraucher ein Spielzeug auf, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte eine Meldung an das zuständige Amt zur Lebensmittelüberwachung erfolgen. Die Adressen sowie weitere Informationen zu Verbraucherbeschwerden sind zu finden unter http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittel/verbraucherbeschwerde/index.php.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW
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