Rapex Wochenmeldung: Verkaufsverbot Luftballons
Luftballons in 25er Verpackungseinheit – Das Produkt enthält 4502 mg / kg N-Nitrosamine, die als krebserzeugend Kategorie 2 eingestuft sind.
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995-2009
Weitere Informationen zu diesem Artikel
Der RAPEX meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | Taiwan |
Marke: | Zeeman |
Typ / Artikel-Nr.: | 020900, C.38134 |
EAN-Nummer: | 8711197355386, |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Verkaufsverbot von den Behörden angeordnet |
Verbraucherinformation: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Inhaltsstoffe, Nitrosamine |
Entspricht nicht : | |
Rapex Nummer: | 18– 1572/09 |
Rapex Wochenmeldung vom: | 04.12.2009 |
Alle Artikel dieser Marke: | Zeeman – Luftballons |
Weitere Informationen zu : | Nitrosamine |
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2009Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009
Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin