Amsterdam / Köln – Schlechte Verarbeitung, lockere Stromkabel und Verbrennungsgefahr, verschluckbare Kleinteile, verbotene Weichmacher und fehlende Sicherheitshinweise: TÜV Rheinland hat 42 Lichterketten und 31 Spielzeuge in sechs niederländischen Städten gekauft und in den niederländischen Laboren von TÜV Rheinland in Eindhoven und Niekerk sowie in den Prüflaboren in Köln und Nürnberg getestet. Das Ergebnis: Obwohl nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft wurde, sind drei von vier Artikeln bei den Prüfungen durchgefallen. Das heißt, sie dürften innerhalb der Europäischen Union nicht verkauft werden.
Sämtliche Lichterketten, die im Internet gekauft wurden, waren mangelhaft. Generell empfehlen die Fachleute, elektrische Weihnachtsdekoration nur bei bekannten und sicheren Quellen zu kaufen, um etwaige Mängel reklamieren zu können.
Zehn Spielzeuge enthielten verbotene Weichmacher – so genannte Phthalate. Weichmacher in Kunststoff stehen im Verdacht, krebserregend sowie hormonell und toxisch zu wirken. Um Spielzeug als Quelle für die Belastung von Kindern auszuschließen, sind bestimmte Weichmacher in Spielzeug, das innerhalb der Europäischen Union verkauft werden soll, generell verboten.
Bei sechs geprüften Spielzeugen lösten sich zudem verschluckbare Kleinteile. Das kann besonders für Kinder unter drei Jahren sehr gefährlich sein und ist daher für Spielzeug dieser Altersgruppe verboten. Extrem negativ fiel eine kleine Puppe auf, bei deren Prüfung der Stoffkörper sofort aufriss: „Die Puppe war nicht nur mit Kunststoffgranulat gefüllt, sondern auch mit Müll. Wir haben Drahtfedern, Kork und Metall gefunden. Das ist unverantwortlich“, so Karlheinz Hieronymus von TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. Die Nürnberger Fachleute haben in Europas größtem Testlabor für Spielzeug die niederländischen Produkte auf mechanische Sicherheitsmängel überprüft.
Bei 19 Spielzeugen im Test von TÜV Rheinland waren die Kennzeichnungen, Warnhinweise oder Anschriften der In-Verkehrbringer nicht korrekt und vollständig. Auch wenn das nicht immer unmittelbar sicherheitsrelevant ist, lässt dies nach Ansicht der Experten Rückschlüsse auf die mangelnde Sorgfaltspflicht der Hersteller oder Importeure insgesamt schließen. Kontrolliert wurden die Vorgaben der europäischen Norm EN 71 für die Sicherheit von Spielzeugen und der europäischen Verordnung 1907/2006/EG Anhang XVII über das Verbot von bestimmten Phthalat-Weichmachern.
Aufgrund der Testergebnisse appellieren die Experten von TÜV Rheinland auch an die Verantwortung der Verbraucher, besser ein gutes Spielzeug als mehrere billige zu kaufen. Karlheinz Hieronymus: „Wenn eine Puppe, die aus Asien stammt, für 1 Euro bei uns verkauft wird, sind die Sozial- und Umweltstandards in der Produktion wahrscheinlich so niedrig wie der Preis. Auch bei der Qualität wird kein vertretbares Niveau erreicht.“ Deshalb gilt: bewusst einkaufen und sich beraten lassen. Orientierung beim Kauf bietet ferner ein unabhängiges Prüfzeichen wie beispielsweise das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.
Alle Testergebnisse unter http://www.tuv.com/nl/en/press_2.html im Internet
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0221 / 806 – 0
www.tuv.com
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