Knicklichter erfreuen sich auf Kindergeburtstagen und auch bei Jugendlichen als Party-Accessoire großer Beliebtheit: Sie werden unter anderem im Mund getragen und bewegt. Sollten sie versehentlich intakt verschluckt werden, besteht jedoch kein Grund zur Sorge: Knicklichter werden während der Verdauung nicht zerstört und somit wieder ausgeschieden.
Knicklichter, auch Leuchtstäbe genannt, enthalten chemische Leuchtmittel. Sie bestehen aus einem flexiblen Kunststoffstab, der zwei Kammern mit verschiedenen chemischen Flüssigkeiten enthält. Wird der Stab geknickt, verbinden sich die Flüssigkeiten aus den beiden Kammern. Die chemische Reaktion bewirkt, dass der Stab leuchtet. Je nach Zusammensetzung der Flüssigkeiten leuchtet das Knicklicht in einer bestimmten Farbe und für eine bestimmte Zeit.
Knicklichter sind eine leicht transportierbare Notbeleuchtung, Angler setzen sie ein, um auch im Dunkeln den Schwimmer oder die Spitze der Angelrute sehen zu können. Zunehmend werden sie auch als Party-Accessoire getragen, und zwar im Mund und dabei wie ein Bonbon hin- und herbewegt. Dies ist unproblematisch, solange die Knicklichter dabei intakt bleiben. Tritt die Leuchtflüssigkeit aus, zum Beispiel durch Kauen auf dem Knicklicht, ist mit Reizungen der Mundschleimhaut zu rechnen.
Die gesundheitlichen Risiken lassen sich nur schwer einschätzen, weil in der Regel keine Informationen zur genauen Zusammensetzung der Produkte vorliegen. Knicklichter und Leuchtstäbe werden zumeist lose auf Konzerten, Jahrmärkten, in Diskotheken, bei anderen Veranstaltungen und über den Internetversandhandel verkauft. Es handelt sich häufig um Importprodukte, Angaben zu den Herstellern und Inhaltsstoffen finden sich auf den Produkten zumeist nicht.
Da dem BfR keine Informationen zur genauen Zusammensetzung der Leuchtflüssigkeiten vorliegen, weist das Institut vorsorglich darauf hin, Knicklichter und Leuchtstäbe nicht in der Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren.
ende bfr-p
Bundesinstitut für Risikobewertung
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