Bei den Versuchen mit Babyschale hat sich gezeigt, dass ein Kleinkind bei deaktiviertem Airbag selbst einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt übersteht. Bleibt der Airbag aktiv, so wird das Kind beim Unfall vermutlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, die ausschließlich von der Wucht des Airbags herrühren. So kann bereits ein Bagatellunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schwersten oder gar tödlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Verwendung solcher Systeme bei „scharfem“ Airbag verboten.
Ehe jedoch ein Kind auf dem Beifahrersitz angeschnallt wird, sollten Eltern die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz nach Hinweisen und Einschränkungen durchsuchen. Dort ist beschrieben, ob Kinder bei einem Fahrzeug überhaupt auf dem Beifahrersitz gesichert werden dürfen, worauf man bei der Kindersicherung achten muss und ob und wie die Airbagabschaltung funktioniert.
Bild und Text:
ADAC e.V.
Am Westpark 8 • 81373 München
Telefon 089 / 7676-0 • Telefax 089 / 7676-2500
E-Mail: presse@adac.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
www.adac.de
Neue Vorschul-Animationsserie ab 4. Februar 2025 bei KiKA In der neuen Animationsserie für Vorschulkinder erleben…
An den Weihnachtsfeiertagen kommen in vielen Haushalten Gerichte auf den Tisch, für deren Zubereitung jede…
Vegane Ersatzprodukte sind immer gefragter – nicht nur bei Veganerinnen und Veganern. Die Ergebnisse im…
Die Niederlande sind bekannt für die flache, radfahrerfreundliche Landschaft, die endlose Sandstrände, unzählige Kanäle und…
Diese Rechte haben Verbraucher:innen beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Der Wollpullover hat die falsche Größe, das…
Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Sicherheitsrisiken beim Kinderhochstuhl froggy. Es besteht…