Weichmacher ermöglichen, dass die kettenartigen Kunststoff-Moleküle gebogen werden können. „Einige Varianten dieser chemischen Stoffe wirken wie Hormone, andere können die Leber und die Nieren schädigen“, warnt AOK-Arzt Hilfer. Besonders das umstrittene PVC enthält große Mengen an Weichmachern. Das Gefährliche: Hautschweiß und Speichel lösen die Zusätze aus dem Kunststoff, sie können aber auch ausdunsten. In den menschlichen Körper gelangen die Weichmacher über die Haut, den Mund und die Atemorgane. Säuglinge und Kleinkinder nehmen besonders große Mengen auf, wenn sie beispielsweise an einem Puppenkopf kauen oder lutschen. Auf die Gefahren von Weichmachern besonders für Kinder und Babys hat die Europäische Union reagiert. Seit Anfang 2007 ist eine Richtlinie in Kraft, die die Verbraucher schützen soll. Einige Spielzeughersteller verwenden seitdem unbedenkliche Ersatzstoffe, beispielsweise Citrate und Adipate.
Der beste Schutz vor Weichmachern besteht darin, sie erst gar nicht zu kaufen. „Eltern sollten deshalb unbedingt darauf achten, dass auf Plastikspielzeug die Hinweise ‚phthalat-frei‘ oder ‚PVC-frei‘ stehen“, empfiehlt Dr. Rolf Buschmann von der Verbraucherzentrale NRW. Alternativ können sie auch Spielzeug aus weniger bedenklichen Kunststoffen kaufen, etwa Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP). „Billige Produkte bestehen hingegen häufig aus PVC und können sogar Schwermetalle in den Farben enthalten“, warnt Buschmann und rät, bei Spielzeug lieber ein paar Euro mehr zu investieren.
Wer unsicher ist, welche Sandförmchen, Autos, Bälle oder andere Plastikprodukte er kaufen kann, sollte einen Verkäufer im Fachhandel um Rat fragen. Sinnvoll ist es auch, darum zu bitten, das Spielzeug auspacken zu dürfen. „Riecht das Kunststoffspielzeug dabei im Geschäft unangenehm und chemisch, sollten Sie es im Regal liegen lassen“, betont Buschmann. Einen Bogen sollten Eltern auch um Automaten machen, die für ein paar Cents Spielzeug ausspucken. „Das ist meistens von schlechter Qualität und kann mit ungesunden Stoffen versetzt sein“, warnt der Experte.
Eine Hilfestellung können Prüfzeichen wie das GS-Zeichen geben. Auf das so genannte CE-Zeichen sollten sich Mütter und Väter allerdings nicht verlassen. „Das CE-Zeichen ist keine Hilfe beim Kauf von unbedenklichem Spielzeug, da keine Prüfung stattfindet, ob die Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie auch eingehalten werden“, sagt Buschmann. Mit der Angabe des CE-Zeichens verpflichten sich die Hersteller zwar zur Einhaltung der EU-Spielzeugrichtlinie, können das Zeichen aber in eigener Regie anbringen.
Wasserspielzeug immer mit Luftpumpe aufblasen
Beim GS-Zeichen hingegen werden die geltenden Vorgaben durch namhafte Prüfinstitutionen überprüft und garantieren somit die Einhaltung der Grenzwerte. „PVC-frei“ ist seit 2005 auch Spielzeug, das mit dem Zeichen „Spiel gut“ ausgezeichnet ist. Dieses wird jedoch in erster Linie nach pädagogischen Kriterien vergeben. Gesundheitliche und ökologische Aspekte werden bisher kaum berücksichtigt.
Besondere Gefahren lauern in der Sommerzeit. Denn bei Wärme und Sonnenschein wird wieder das Wasserspielzeug aus dem Keller gekramt. Der Wasserball, die Luftmatratze und die Schwimmflügel können aber ebenfalls Weichmacher enthalten. Phthalat-freier Kunststoff ist dann eine gute Wahl. Auch das „Quietsche-Entchen“ sollte diesen Aufdruck enthalten. „Blasen Sie die Luftmatratze und den Wasserball mit einer Luftpumpe auf, nicht mit dem Mund“, rät Buschmann. Das gilt übrigens auch für Luftballons. Darin wurden vor Jahren krebserregende Nitrosamine gefunden. Da es für diese Stoffe immer noch keine Grenzwerte gibt, empfiehlt Buschmann, Luftballons nicht lange aufzuheben. „Man sollte sie nur kurz lagern, und das lichtgeschützt und kühl“, sagt der Experte der Verbraucherzentrale NRW. Eine spezielle Ballpumpe oder ein Mundstück können den direkten Kontakt mit dem Kunststoff ebenfalls verhindern.
Weitere Informationen und Tipps zum Thema Plastikspielzeug erhalten Eltern bei der Verbraucherzentrale NRW
Über Risiken und Alternativen zu Weichmachern informiert das Umweltbundesamt. (pdf)
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