Das BfR erhält über das bundesweite Erfassungssystem für Lebensmittel, die an Ausbrüchen beteiligt sind (BELA), immer wieder Informationen über Krankheitsausbrüche, die nach Rohmilchverzehr auf Bauernhöfen aufgetreten sind. Die Infektionen werden durch Campylobacter oder EHEC-Bakterien verursacht und können vor allem bei Kindern schwere Durchfall-Erkrankungen auslösen und in Einzelfällen auch zu Nierenschäden führen.
EHEC-Bakterien, eine besondere Form von Coli-Bakterien, kommen unter anderem im Darm von Rindern vor und werden mit dem Kot ausgeschieden. Da Milch beim Melken mit Rinderkot in Kontakt kommen kann, lässt sich eine Verunreinigung mit Bakterien nicht ausschließen. Beim Menschen können sie schwere blutige Durchfälle auslösen. Vor allem bei kleinen Kindern droht als Folge einer Infektion das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS), das zu bleibenden Nierenschäden und sogar zum Tod des infizierten Kindes führen kann. Bei Erwachsenen kann eine Infektion mit EHEC-Bakterien hingegen auch unerkannt bleiben, weil keine Symptome auftreten.
Campylobacter sind Bakterien, die in der Natur weit verbreitet sind und ebenfalls im Darm von Wild-, Haus- und Nutztieren vorkommen. Sie sind bedeutende Erreger von Durchfall-Erkrankungen des Menschen und werden vor allem über tierische Lebensmittel übertragen. Jährlich werden in Deutschland mehr als 50.000 Campylobacteriose-Fälle gemeldet. Kleine Kinder unter fünf Jahren sind besonders betroffen.
Neben EHEC und Campylobacter können noch weitere Krankheitserreger wie Salmonellen, Listerien und Erreger des Q-Fiebers in Rohmilch gelangen. Durch eine ausreichende Erhitzung der Milch, beispielsweise durch Pasteurisieren oder Abkochen, lassen sich Lebensmittelinfektionen jedoch verhindern. Auch Milch, die bei Bauernhofbesuchen direkt an Ort und Stelle verzehrt wird, sollte wärmebehandelt sein. Vor dem Verzehr von Speisen und Getränken sollten die Kinder außerdem ihre Hände gründlich waschen, weil auch durch den Tierkontakt Infektionserreger übertragen werden können.
Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist in Deutschland die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden Betriebe, die von der zuständigen Behörde die Genehmigung bekommen haben, Rohmilch unter der Bezeichnung „Vorzugsmilch“ abzugeben – vorausgesetzt die rechtlichen Anforderungen werden erfüllt. Dazu zählen beispielsweise monatliche mikrobiologische Kontrollen. Ebenso dürfen milcherzeugende Betriebe „Rohmilch ab Hof“ an Verbraucher abgeben, wenn sie die Abgabe den Behörden gemeldet haben. Außerdem muss an der Abgabestelle der deutliche Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein.
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