Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Für befestigte Flächen, zum Beispiel Garageneinfahrten oder Vorplätze, ist das nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.
Im Jahr 2007 wurden nach Hinweisen oder Anzeigen 1.357 Kontrollen durchgeführt und in 24 Prozent davon eine nicht genehmigte Pflanzenschutzmittelanwendung festgestellt. Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht werden von den Länderbehörden verfolgt, Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
aid, Renate Kessen
Weitere Informationen:
www.aid.de/landwirtschaft/pflanzenschutz.php, aid-Heft „Vorsicht beim Umgang mit Pflanzenschutzmittel“, Bestell-Nr. 1042, Preis: 3,00 EUR. www.aid-medienshop.de
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