Dies gilt allerdings mit der Maßgabe, dass es sich um einen gesunden Erwachsenen mit normalem Körpergewicht handelt und dass die Einnahmemenge dem statistischen Durchschnittswert entspricht. Angegeben wird der ETD-Wert in Milligramm bzw. Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht. Synergieeffekte (Zusammenwirken verschiedener Lebensmittelzusatzstoffe) werden jedoch nur teilweise berücksichtigt.
Maximale tolerierte Tagesdosen (TDI-Werte) lassen sich in sogenannte substanz-spezifische Migrationsgrenzwerte (engl. Specific Migration Limit (SML)) umrechnen. SML gibt an, welche Menge einer unerwünschten Substanz in ein für den Konsum bestimmtes Lebensmittel übergeht.
Wenn:
eine Person 60 kg wiegt,
täglich,
ein Leben lang,
1 kg des verunreinigten Lebensmittels konsumiert,
dann entspricht die TDI-Dosis von 1 mg Verunreinigung pro 1 kg Lebendgewicht dem SML-Wert von 60mg Verunreinigung pro 1000 g Lebensmittel.
EG-Richtlinien und (für Deutschland) die Bedarfsgegenständeverordnung legen Höchstgrenzen und Nachweismethoden fest.
So gilt für die meisten Verpackungskunststoffe ein SML-Wert von 60 mg Verunreinigung pro 1000 g Lebensmittel (60 mg/1 kg) oder, bei großen Behältern, 10 mg pro 100 cm² Verpackungsoberfläche. Für nicht zugelassene Stoffe beträgt der Migrationsgrenzwert 0,01 mg/kg.
Bestimmt wird der ETD-Wert meist durch Fütterungsversuche an Ratten und Mäusen. Diesen wird die zu untersuchende Substanz in unterschiedlich hohen Dosierungen angeboten. Auf diesem Weg lässt sich eine Dosierung finden, bei der keine erkennbare Schädigung auftritt (No Observable (Adverse) Effect Level (NOEL bzw. NOAEL)). Dividiert durch einen Sicherheitsfaktor von 100 ergibt sich der ETD-Wert
Der Sicherheitsfaktor ist nicht immer gleich. Er berücksichtigt die Übertragbarkeit des Experiments auf andere Individuen der Testspezies (10×) und auf den Menschen (10×). Er kann je nach Substanz herauf- oder herabgesetzt werden. Eine schlüssige Begründung, warum er die jeweilige Höhe haben muss, gibt es nicht. Stoffe, die keine Giftigkeit oder sonstige Schädlichkeit haben, erhalten einen unbegrenzten ETD-Wert (ADI not limited), gelegentlich wird auch ein vorläufiger ETD-Wert vergeben
Über die Festsetzung des ETD-Wertes entscheiden Internationale Expertengremien:
In Deutschland ist das Bundesinstitut für Risikobewertung mit der Ableitung der ETD befasst.
In der Europäischen Union der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss
International ein Gremium aus Experten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), JECFA (Gemeinsamer FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe)
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