Vorsicht – Risiko! In den Herbst- und Wintertagen ereignen sich drei Viertel aller morgendlichen Schulwegunfälle von Kindern als Fußgänger. Einer der Hauptgründe: mangelnde Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit. Besonders unfallkritisch sind die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr morgens und zwischen 16 und 18 Uhr am Nachmittag, die Zeit, in der es noch dunkel ist oder bereits wieder dämmert. Viele dieser Unfälle hätten vermieden werden können, wären die Kinder rechtzeitig gesehen worden.
„Eltern können viel für die Schulwegsicherheit ihrer Kinder tun“, meint Dieter Knape von TÜV Rheinland. „So sollten sie unbedingt dafür sorgen, dass sie stets in kontrastreicher und auffälliger Kleidung unterwegs sind. Noch besser ist Bekleidung mit bereits eingearbeiteten Reflexstreifen, die am Tag nicht auffallen, mit denen sie auf dem Schulweg in der Dämmerung und Dunkelheit von Kraftfahrern jedoch schon von weitem erkennbar sind.“ Reflektierendes Zubehör sollte mit der EN-Nummer 13356 versehen sein, dann hat sie einen besonders hohen Rückstrahlwert. Damit sind Kinder für Autofahrer bereits auf eine Distanz von 150 Metern sichtbar. Zum Vergleich: In dunkler Kleidung sind Fußgänger erst auf eine Entfernung von 30 Metern zu sehen. Für ein rechtzeitiges Bremsmanöver kann es dann zu spät sein.
Deshalb: Je auffälliger, desto besser. Auch der Schulranzen sollte auf den Verschlüssen, dem Deckel und auf den Seitenfächern mit Reflexmaterialien ausgestattet sein. „Für eine gute Sichtbarkeit auch am Tag sollten mindestens 20 Prozent des Ranzens aus fluoreszierendem und zehn Prozent aus reflektierendem Material bestehen“, rät der TÜV Rheinland-Experte. Für diese Ausstattung steht die DIN Norm 58124, auf die man beim Kauf achten sollte. Die Norm ist in der Infobroschüre oder auf der Verpackung abgedruckt.
Wer nicht gleich neue Kleidungsstücke anschaffen will, greift zu Reflexstreifen, die, an Ärmeln und Hosenbeinen angebracht, die Verkehrssicherheit bei Dunkelheit beträchtlich erhöhen. „Die Fläche des reflektierenden Materials auf Klackbändern sollte mindestens 15 cm² groß sein, sonst ist die Leuchtkraft nicht stark genug“, erklärt Dieter Knape. Die EN-Nummer 13356 bürgt hier für einen besonders hohen Rückstrahlwert. Wer auf Nummer sicher gehen will, trägt ergänzend noch LEDs (Light Emitting Diode). Die kleinen Leuchtdioden erhöhen die Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit noch um ein Vielfaches.
Das Risiko mangelnder Sichtbarkeit im Herbst gilt freilich nicht nur für Kinder, sondern auch für Jogger und Radfahrer, die sich vielfach erst wieder daran gewöhnen müssen, dass sie in der dunklen Jahreszeit nicht mehr so gut zu erkennen sind wie im Sommer. Reflektierende Sportkleidung und Reflektoren an Fahrradspeichen sowie Katzenaugen erhöhen die Sichtbarkeit für schwächere Verkehrsteilnehmer deutlich. Die EN-Nummer 13356 garantiert, dass die Reflektoren auch halten, was sie versprechen und nicht nur nutzloser Schnickschnack sind. „Wichtig ist, dass alle Produkte mit dem CE-Zeichen versehen sind“, ergänzt Dieter Knape von TÜV Rheinland. „Das CE-Zeichen garantiert, dass das Produkt bestimmte europäische Richtlinien erfüllt.“ Dies überprüft TÜV Rheinland jeweils bei der Markteinführung von Reflexmaterialien und Reflektoren. „Danach muss der Hersteller garantieren, dass er den Qualitätsstandard halten kann“, erklärt Dieter Knape.
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0221 / 806 – 0
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