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EU darf nicht zur Resterampe für ungeprüftes Spielzeug werden

Votum des Binnenausschusses im Europaparlament zur Spielzeugrichtlinie enttäuschend – Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) läuft die Europäische Union Gefahr, zur Resterampe für ungeprüftes Spielzeug zu werden. „Die Sicherheitsanforderungen an Spielzeuge im EU-Binnenmarkt werden weit hinter denen der USA zurück bleiben, wenn das Europäische Parlament im Dezember nicht noch grundlegende Änderungen vornimmt“, sagt Vorstand Gerd Billen anlässlich der Internationalen Produktsicherheitswoche in Brüssel.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert vor allem, dass nach dem Votum des federführenden Ausschusses die Prüfung von Spielzeug durch unabhängige Stellen nicht als verpflichtende Maßnahme in die Spielzeugrichtlinie aufgenommen werden soll. Die Entscheidung des Europarlaments ist auf den 18. Dezember 2008 terminiert.


Kontrollen unabhängiger Dritter statt Selbstauskunft
Nach den Beschlüssen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament sind in der EU-Spielzeug-Richtlinie unabhängige Prüfungen von Spielzeug nicht vorgesehen. Das hätte zur Folge, dass auch weiterhin Hersteller oder Importeure von Spielzeugen die Sicherheit von Spielzeugen in den Papieren lediglich als Selbstauskunft bescheinigen müssen. Eine Prüfung durch unabhängige Dritte bliebe freiwillig. „Verbote und Grenzwerte würden ins Leere laufen, wenn es keine obligatorische Kontrolle durch Dritte geben würde“, so Billen. Die Skandale der vergangenen Jahre hätten belegt, dass es keinen Mangel an Vorschriften, sondern einen Mangel an unabhängigen Kontrollen gibt.

Warum geht in der EU nicht, was in den USA geht?
In den USA wurde im Sommer dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet, dass eine verpflichtende Prüfung von dritter Stelle für Spielzeuge vorschreibt, die auf dem amerikanischen Markt verkauft werden. Derzeit laufen die Vorbereitungen und die Benennung der akkreditieren Stellen, spätestens im Frühsommer nächsten Jahres wird das Gesetz mit all seinen Bestimmungen in Kraft getreten sein. „Warum ist eine verpflichtende Prüfung von Spielzeugen durch eine unabhängige Stelle in den USA möglich und in der EU nicht?“, fragt Gerd Billen. In der EU klafften Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Industriekommissar Verheugen hatte gesagt: „Wenn es um die Gesundheit der Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben. Punkt.“

Zu viele Ausnahmen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert zudem, dass gefährliche Substanzen nicht generell verboten werden sollen. Deren Einsatz soll dann erlaubt sein, wenn sie eine Risikoprüfung durchlaufen und keine sicheren Alternativen vorliegen. „Wenn ein Spielzeug nicht mit sicheren Bestandteilen produziert werden kann, muss man eben darauf verzichten“, meint Billen. Auch kritisiert er, dass der Zusatz allergener Duftstoffe nicht per se verboten sei. Billen: „Warum kann man den Einsatz gefährlicher Substanzen in Spielzeug nicht ohne Wenn und Aber verbieten?“ Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dürften nur unbedenkliche Materialien eingesetzt werden.


Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin

www.vzbv.de

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