Diese Schadstoffe fanden sich im Spielzeug
Allergisierende Dispersionsfarbstoffe:
Nach Teil 9 der Spielzeugnorm dürfen in einigen Arten von Spielzeug eine Reihe von Dispersionsfarbstoffen nicht verwendet werden, weil sie Allergien auslösen können, darunter Dispers Orange 37/76. Dabei gilt ein Verfahrensgrenzwert von 5 mg/l. In einem Spielzeug war dieser Wert jedoch deutlich überschritten.
Aromatische Amine:
Ebenfalls verboten sind 22 aromatische Amine in Textilien und textilen Spielzeugen, weil sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. Die Nachweisgrenze liegt hier bei 30 mg/kg. Für andere Spielzeuge dürfen nach Teil 9 der Spielzeugnorm lediglich neun Verbindungen aus der Gruppe der aromatischen Amine nicht eingesetzt werden, dazu gehört jedoch nicht die in diesem Test in Holzspielzeug nachgewiesene Verbindung p-Aminoazobenzol. Dieser Teil der Spielzeugnorm ist auch nicht harmonisiert, das heißt, er ist nicht offiziell als gesetzliche Anforderung anerkannt. Trotzdem wurden in zwei textilen Spielzeugen verbotene aromatische Amine über dem Grenzwert nachgewiesen, darüberhinaus noch in einer Holzfarbe.
Blei:
Das nervengiftige Schwermetall Blei kann sich im Körper anreichern und ist besonders für Kleinkinder und Schwangere gefährlich. Im Vorschlag für eine Neufassung der Spielzeugnorm sollen die Bleikonzentrationen zumindest auf 27 mg/kg begrenzt werden, was wohl immer noch unzureichend ist. Trotzdem lagen zwei Spielzeuge über dem aktuell diskutierten Grenzwert der neuen Spielzeugverordnung liegen. Zwei der Spielzeuge lagen jedoch über dem aktuell diskutierten Grenzwert der neuen Spielzeugverordnung.
Bromierte Flammschutzmittel:
Bromierte Flammschutzmittel können sich in der Umwelt verbreiten sowie in der Nahrungskette und im Menschen anreichern, warnt das Umweltbundesamt. Ihre Verwendung sollte deshalb, wo immer möglich, gesenkt werden. Sie sind in der Muttermilch und auch im Blut des Menschen nachweisbar. Im Brandfall und bei unkontrollierter Entsorgung können sie hochgiftige Dioxine und Furane bilden. Besonders problematisch sind die polybromierten Biphenyle (PBB). Sie sind biologisch kaum abbaubar und chronisch gesundheitsschädlich, ähnlich dem polychlorierten Biphenylen (PCB), mit Symptomen unterschiedlichster Art wie Haut- und Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Schwindel, Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit und Erbrechen, außerdem Gelenk- und Muskelschmerzen. Im Tierversuch zeigten sich Organschäden an Leber, Niere, Herz und die Fortpflanzung wurde beeinträchtigt. PBB
werden höchstwahrscheinlich auch über die Haut aufgenommen. Deshalb sind sie in Textilien und textilen Spielzeugen verboten. Laut Umweltbundesamt sind sie wegen ihrer schädlichen Stoffeigenschaften bereits vom Markt verschwunden – im Lautsprecherteil einer Puppe haben wir sie jedoch nachgewiesen.
In Elektro- und Elektronikgeräten dürfen neben PBB auch polybromierte Diphenylether (PBDE) nicht eingesetzt werden, um den erheblichen Schadstoffeintrag in die Umwelt zu verringern. Allerdings gibt es hier eine Toleranzgrenze von 0,1 Prozent. Spielzeuge mit Elektroteilen fallen nicht unter dieses Verbot. Sie dürfen – ebenso wie andere Spielzeuge – diese problematischen Stoffe enthalten. Zwei der Verbindungen, Octabromdiphenylether (OctaBDE) und Pentabromdiphenylether, sind nach Chemikalienverordnung verboten, allerdings auch mit dem schon angeführten Grenzwert. OctaBDE reichert sich im Fettgewebe, Leber und Lungengewebe an. Der Gehalt im Lautsprecherteil der Puppe lag nur ganz knapp unter der Verbotsgrenze. Die beiden Stoffe werden heute in Europa und Nordamerika nicht mehr hergestellt. Trotzdem haben wir in vier Spielwaren polybromierte Diphenylether (PBDE) nachgewiesen, zweimal über dem Grenzwert der Elektroverordnung. Darunter befand sich jeweils auch die verbotene Substanz OctaBDE, wenn auch unter der Toleranzgrenze.
Ein weiteres bromiertes Flammschutzmittel, Tetrabrombisphenol A (TBBPA), gehört zu den drei weltweit meistverbrauchten bromierten Flammschutzmitteln und belastet die Umwelt schwer. Die Chemikalie ist bis in die entlegenen Polarregionen und in der Muttermilch nachweisbar. Sie ist für Gewässerorganismen giftig, nach heutiger Erkenntnis für Menschen weniger problematisch. Da es halogenfreie Alternativen gibt, strebt das Umweltbundesamt auch hier den Ersatz an. In einem Fall haben wir hohe Konzentrationen dieser Substanz gefunden.
Phthalate:
Seit Januar 2007 sind in Kinderspielzeugen drei Weichmacher aus der Gruppe der Phthalate gänzlich verboten, weil sie als fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, darunter Diethylhexylphthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP). Drei weitere Verbindungen dürfen aus Vorsorgegründen in Babyartikeln und Spielzeugen aus Weich-PVC, die von Kindern in den Mund genommen werden können, nicht mehr enthalten sein. Allerdings gibt es für jede Verbindung eine Toleranzgrenze von 1.000 mg/kg. Drei Produkte überschritten jedoch auch diese großzügige Grenze.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK):
Einige Stoffe dieser Gruppe sind krebserzeugend. Hochbelastete Produkte können PAK an die Haut abgeben und sie können auf diesem Wege aufgenommen werden. Dennoch sind sie gesetzlich nicht reglementiert. In Gummi- und Kunststoffmaterialien gelangen sie in der Regel über Teeröle, die den Kunststoffen als Weichmacher zugesetzt werden. Dabei könnten sie vermieden werden, wenn bei gleicher Technik zumindest saubere Mineralöle eingesetzt würden. 2005 sprach eine Expertenkommission Empfehlungen aus, wonach Erzeugnisse mit mehr als 30 Sekunden Hautkontakt nicht mehr als 10.000 µg/kg PAK enthalten sollten. Gleichzeitig sagte sie auch: „Wir empfehlen sicherzustellen, dass für besonders sensible Produkte wie zum Beispiel Spielzeug oder Pflegeprodukte für Kleinkinder … keine PAK-Belastung der Materialien vorliegt.“ Seit April 2008 müssen zumindest Produkte, die das GS-Zeichen tragen, strenge Kriterien erfüllen. In Materialien, die in den Mund genommen werden, und Spielzeug für Kinder unter 36 Monate, dürfen PAK nicht nachweisbar sein. 27 der 68 Produkte im Test enthielten jedoch PAK über der Abwertungsgrenze von ÖKO-TEST, darunter auch Puppen und Kunststofffiguren, die für Kinder unter drei Jahren geeignet sind. Spitzenreiter war eine Anziehpuppe mit einem Gehalt von mehr als 37.000 µg/kg.
Zinnorganische Verbindungen:
Besonders die beiden Verbindungen Dibutylzinn (DBT) und Tributylzinn (TBT) sind sehr giftig und in der Umwelt schwer abbaubar. Sie beeinträchtigen im Tierversuch schon in kleinen Mengen das Immun- und Hormonsystem und damit auch die Fortpflanzung, und das vermutlich auch beim Menschen. Davor warnt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erneut in einer Stellungnahme vom Februar 2008. Danach könnten einige verbrauchernahe Produkte so große Mengen an zinnorganischen Verbindungen freisetzen, dass die täglich tolerierbare Aufnahmemenge schon durch diese Produkte ausgeschöpft werde. Das BfR führt in diesem Fall Produkte aus und mit PVC auf. Auch über die Umwelt kommt der Verbraucher mit zinnorganischen Verbindungen in Kontakt. Deshalb empfehlen BfR und Umweltbundesamt (UBA), auf DBT und DOT (Dioctylzinn) als PVC-Stabilisator zu verzichten und schlagen entsprechende Anwendungsbeschränkungen vor. Andere zinnorganische Verbindungen als DBT und TBT sind zwar weniger giftig, können sich in höheren Konzentrationen aber vermutlich ebenfalls nachteilig auswirken. Dennoch musste ÖKO-TEST sieben Spielzeuge wegen ihres Gehalts an zinnorganischen Verbindungen abwerten, vier davon enthielten zudem die besonders problematische Verbindung DBT.
Bildquellen: ÖKO-TEST
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