Die Prüfkriterien unterscheiden zwischen Anforderungen
genereller Art, z.B. Verzicht auf Flammschutzmittel,
an Emissionsgrenzwerte des Fertigprodukts, z.B. Grenzwert für Formaldehyd,
an Schaumstoffe, z.B. Verzicht auf Weichmacher,
an Kokosplatten, Vliese, Schafschurwolle, Rosshaar, z.B. Verzicht auf Pestizide,
an Bezugsstoffe, z.B. Verbot bestimmter Farbstoffe,
zusätzlicher Art für bestimmte Materialien und Beschichtungen, z.B. Grenzwert für die Emission von Nickel.
Grundlage für die Vergabe des Zeichens ist eine Baumusterprüfung, in der an einem Muster die dem Kriterienkatalog entsprechenden Prüfungen durch das Labor durchgeführt werden. Vor der eigentlichen Untersuchung auf Schadstoffe wird dabei zunächst ermittelt, wie das Produkt hergestellt wird und welche Chemikalien dabei zum Einsatz kommen. Der Test selbst umfasst bekannte Substanzen, aber auch verdächtige alternative Materialien, mögliche Verunreinigungen und Stoffe, die für die Konservierung während Transport und Lagerung verwendet werden. Damit ist gewährleistet, dass das Produkt auf alle relevanten Schadstoffe geprüft wurde. Die Auswahl der Testbedingungen erfolgt nach der vorhersehbaren Benutzung des Artikels, damit die mögliche Exposition des Benutzers gegenüber dem Schadstoff erfasst wird.
Ist die Prüfung erfolgreich, verpflichtet sich der Zeichennutzer in einer Konformitätserklärung, dass er das Zeichen nur an Produkten anbringt, die dem geprüften Muster entsprechen. Mit einer Prüfnummer auf dem Zeichen ist eine leichte Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird halbjährlich stichprobenartig von TÜV Rheinland kontrolliert.
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0221 / 806 – 0
www.tuv.com
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