Hinzukommen bei batterie- bzw. elektrisch betriebenen Produkten wie beispielsweise ferngesteuerten Autos und Modelleisenbahnen die Anforderungen über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Ergänzend werden speziell auf die Produktgruppe bezogene zusätzliche Prüfungen durchgeführt.
Dazu zählen:
verbotene Azo-Farbstoffe bei Spielzeugen für Kinder unter drei Jahren, z.B. Plüsch, textiles Weichspielzeug |
Formaldehyd bei Holz- und textilem Spielzeug |
Nitrosamine und migrierbare Weichmachergehalte in bestimmten Kleinkindartikeln |
Speichel- und Schweißechtheit bei gefärbten Kleinkindartikeln |
Holzschutzmittel in Holzspielzeug |
Nickel in Metallteilen |
Selbstverständlich werden darüber hinaus Mindestanforderungen an Funktionalität und Verarbeitungsqualität berücksichtigt.
Grundlage der Prüfzeichenvergabe ist ein Prüfantrag und der Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages. Die Genehmigung zum Führen des Prüfzeichens wird für den Zeitraum von einem Jahr erteilt und verlängert sich bei positiver Folgeprüfung um jeweils ein weiteres Jahr. Bei der Folgeprüfung werden in der Regel Stichproben der Produkte direkt in der Fertigungsstätte genommen.
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0221 / 806 – 0
www.tuv.com
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