Bei der Faseraufbereitung ist es wichtig, bestimmte chemische Prozesse einzuschränken: gebleicht werden darf nur mit Sauerstoff, das Chlorieren von Wolle ist nicht erlaubt. Mechanische oder thermischen Verfahren hingegen sind unbedenklich.
Zum Färben und Bedrucken der Stoffe dürfen nur gesundheitlich und ökologisch unbedenkliche Substanzen verwendet werden, die von den Zertifizierungsstellen zugelassen sind. Farben mit toxischen Schwermetallen, aromatische Lösungsmittel oder die Gruppe der gefährlichen Azo-Farbstoffe sind tabu.
Manche Textilien werden mit funktionellen Eigenschaften, wie z.B. „knitterfrei“, „wasserabweisend“ oder „antipilling“ versehen. Bei Naturtextilien darf diese „Ausrüstung“ jedoch nur durch mechanische, thermische und andere physikalische Verfahren erzielt werden. Synthetische Hilfsstoffe sind nur beim Weichmachen, Walken und Filzen erlaubt.
Problematische Substanzen wie z.B. giftige Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, Chlorphenole oder bestimmte Halogenverbindungen sind im gesamten Produktionsprozess verboten. Alle Stoffe müssen biologisch abbaubar sein und dürfen Boden, Luft und Wasser nicht belasten.
Zutaten und Accessoires wie Applikationen, Einlagen, Futter, Kordeln und Schulterpolster sind aus Naturfasern oder Viskose. Bei Reißverschlüssen muss das Metall frei von Chrom und Nickel sein, um Allergien zu vermeiden.
Um die Qualität der Textilien sicherzustellen, sind entsprechende Anforderungen hinsichtlich der Lichtechtheit, Schweißechtheit, Speichelechtheit, Waschechtheit und des Einlaufens festgelegt.
Sämtliche Endprodukte müssen Rückstandsgrenzwerte hinsichtlich einer umfassenden Liste gesundheitsgefährdender und umweltbelastender Stoffe einhalten.
Die „International Labour Organisation“ definiert Kriterien, die für den GOTS als minimale Sozialkriterien gelten: Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Misshandlung oder Diskriminierung, gerechte Löhne, Arbeitsschutz und Vereinigungsfreiheit.
Sicherheit durch strenge Kontrollen
Der Internationale Verband der Naturtextilwirtschaft IVN ist der größte Berufsverband für Produzenten, Handel und Dienstleister der Naturtextilwirtschaft. Alle mit seinen Qualitätszeichen gekennzeichneten Produkte werden von verbandsunabhängigen Zertifizierungsstellen kontrolliert
Der Global Organic Textile Standard wurde von der „International Working Group on Global Standard“ (IWG) entwickelt. Diese Arbeitsgruppe ist ein Zusammenschluss des IVN mit drei weiteren Organisationen mit Sitz in den USA, England und Japan, welche sich ebenfalls mit der Zertifizierung von Textilien befassen. Sie haben den Global Standard entwickelt, um damit ein weltweit einheitliches, eindeutig erkennbares Qualitätszeichen zu schaffen. Die vier Mitglieder haben jeweils eines ihrer eigenen Kennzeichen diesem gemeinsamen Standard angeglichen. Dadurch können Sie nun auch bei Importwaren sofort erkennen, dass Sie ein echtes Naturtextil in der Hand haben. Alle Kontrollstellen die den GOTS zertifizieren müssen sich bei der IWG bewerben und darüber hinaus ebenfalls ISO-akkreditiert und amtlich zugelassen sein.
Für alle drei IVN-Zeichen gilt: Sämtliche am Herstellungsprozess beteiligten Betriebe werden einmal jährlich kontrolliert und zertifiziert, zusätzlich können auch unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden. Es werden nicht nur technische Aspekte überprüft, wie z.B. Abwasseranlagen oder Chemikalieneinsatz. Die Betriebe müssen auch genau über ihre Betriebsmittel Buch führen, also was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So kann man beispielsweise ein T-Shirt bis zum Baumwollfeld zurückverfolgen und stellt sicher, dass nicht mehr Bioprodukte verkauft als erzeugt wurden.
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Weitere Informationen und Bezugsquellenlisten finden Sie unter
www.naturtextil.com
Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft e.V. Haußmannstraße 1 D- 70188 Stuttgart
Fon: +49 (0) 711-23 27 52 Fax: +49 (0) 711-23 27 55
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