Bio-Siegel (staatlich)
Das deutsche staatliche Bio-Siegel ist ein sechseckiges, grün-schwarz-weißes Symbol, mit dem in Deutschland Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen. Wie alle Gütesiegel soll auch das Bio-Siegel, das im September 2001 im Rahmen der Agrarwende eingeführt wurde, eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten. Mit zunehmender Marktdurchdringung in Deutschland wächst auch sein Bekanntheitsgrad in den angrenzenden Staaten, vor allem in Frankreich.
Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel nicht zur Konservierung radioaktiv bestrahlt werden, nicht durch gentechnisch veränderte Organismen erzeugt werden, nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden, jedoch bis zu 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten.
Es wird gefordert, Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) abwechslungsreich zu gestalten, Tiere artgerecht zu halten und mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern.
Bei konventionellen wie auch biologischen Produkten nicht kennzeichnungspflichtig ist das Auszeichnen von Fleisch, Milch und Eiern (sowie daraus entstandene Produkte) von Nutztieren, welchen genmanipulierte Pflanzen verfüttert wurden (siehe dazu: Gentechnisch verändertes Lebensmittel) und ein GVO-Anteil unter dem Schwellenwert von 0,5 % (Stand: 06.02.2006).
Im Jahr 2004 wurde das 20.000. Produkt mit dem Bio-Siegel ausgezeichnet. Ende September 2007 nutzten 2.431 Unternehmen das Siegel für 41.708 Produkte.
Das Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es private Label, die andere, teilweise strengere Anforderungen stellen. (Im Artikel zur ökologischen Landwirtschaft findet sich ein Vergleich der Richtlinien beider Zertifizierungsmethoden.)
Bio-Produkte sind nicht notwendigerweise naturbelassene Lebensmittel, da die Zugabe von künstlich hergestelltem Aroma zur Geschmacksveränderung eingeschränkt erlaubt ist. Der Zusatz von Aromastoffen ist erlaubt, wenn es sich um natürliche oder naturidentische Aromen handelt. Folgeprodukte mit Zutaten aus ökologischem Anbau werden ohne Geschmacksverstärker hergestellt.
Bioware ist auf jeden Fall die bessere Alternative
Laut Greenpeace ist Bioware in der Regel absolut frei von künstlichen Pestiziden.
Wo erhalten Sie Biowaren
Achten Sie bitte immer auf das Warenzeichen für Bioprodukte
Hofladen / Wochenmarkt
Naturkostläden
Lebensmittel Discounter
Internet
Bei der Kennzeichnung der Produkte muss der Name und/oder die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet:
DE-000-Öko-Kontrollstelle
Dabei steht „DE“ für Deutschland und „000“ für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle
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