Melamin: Bunte Kochlöffel und Pfannenwender geben Schadstoffe ab
Farbige und weiße Kochutensilien bestehen meist aus dem Kunststoff Melamin. Dieser harte, glatte Kunststoff wird aus den Grundstoffen Melamin und Formaldehyd hergestellt. Da diese Bestandteile beim Erhitzen in Lebensmittel übergehen und die Gesundheit schädigen können, sind europaweit Grenzwerte festgelegt. Beim Formaldehyd liegt dieser bei 15 mg pro kg Lebensmittel. Für Melamin wurde der Wert von bisher 30 mg pro kg auf 2,5 mg pro kg Lebensmittel gesenkt. Ware aus Altbeständen mit dem höheren Wert darf allerdings noch bis Ende dieses Jahres verkauft werden.
Wegen Überschreitung der Grenzwerte mussten in diesem Jahr bereits mehrfach Kochlöffel und Schöpfkellen aus Melamin vom Markt genommen werden. Sie stammten aus China, Thailand und auch aus Deutschland. Die kritischen Produkte sind nicht immer zu erkennen. Bei einer Stichprobe im hannoverschen Einzelhandel entdeckte die Verbraucherzentrale die Aufschrift „Melamin“ und die Abkürzung „MF“, aber auch ähnliche Produkte ohne jede Deklaration. Sie fordert deshalb eine Kennzeichnungspflicht für alle Materialien mit Lebensmittelkontakt.
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Melamin kann Nieren und Blase schädigen. Formaldehyd wirkt nach Einatmen schleimhautreizend und allergen und kann dadurch im Nasen-Rachen-Raum Krebs verursachen. Bei der Aufnahme mit der Nahrung sieht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit dagegen kein Krebsrisiko.
„Zum Kochen und Braten sind Kochutensilien aus Melamin aber nicht geeignet, da sich bei großer Hitze der Kunststoff bei Kochlöffel und Pfannenwender an der Oberfläche zersetzt und Melamin und Formaldehyd in die Speisen gelangen“, sagt Hedi Grunewald, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Erkennbar ist dies daran, dass das Material seinen Glanz verliert. Besser ist es, Produkte zu verwenden, die aus Holz, Metall oder anderen eindeutig gekennzeichneten Kunststoffen bestehen. Noch vorhandene Pfannenwender und Kochlöffel aus Melamin sollten entsorgt werden.
Hintergrund:
Eine EU-Verordnung regelt unter anderem, wie viel Melamin und Formaldehyd aus den Materialien höchstens auf das Lebensmittel übergehen dürfen. Für Formaldehyd gilt ein Wert von 15 mg/kg, für Melamin sind es dank einer Neuregelung in der EU statt vormals 30 mg/kg nur noch 2,5 mg/kg Lebensmittel. Allerdings darf Geschirr, das den neuen Bestimmungen nicht genügt, noch bis Ende 2012 in den Verkehr gebracht werden. Altbestände dürfen auch darüber hinaus noch verkauft werden. Im vergangenen Jahr stiegen die Warnmeldungen zu Melamin-Küchenartikeln aus China mit überschrittenen Übergangsraten von Melamin und Formaldehyd deutlich an. Mittlerweile regelt eine spezielle EU-Verordnung den Import dieser Warengruppe.
Verbraucherzentale Niedersachsen – Link >
Beratung zum Thema gibt es am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-05, montags von 10 bis 16 Uhr (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend).
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